Wissen · Häufige Fragen
Antworten für Erstkäufer
Fragen, die uns Nutzer regelmäßig stellen — zu Recherche, Verfahrensarten, rechtlicher Struktur, Verhandlung und dem Produkt Übernahme-Radar selbst.
01Grundlagen
Kann jeder ein insolventes Unternehmen kaufen?
Grundsätzlich ja. Es gibt keine gesetzliche Zugangsbeschränkung — natürliche Personen, Gesellschaften, ausländische Investoren. In der Praxis prüft der Insolvenzverwalter aber Bonität, Finanzierungsnachweis und Fortführungskonzept. Ohne diese Elemente wird kein Deal zustande kommen.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Nachfolge?
Bei einer Nachfolge verkauft der Inhaber sein noch aktives, nicht-insolventes Unternehmen — meist wegen Ruhestand. Bei einer Insolvenz ist die Gesellschaft rechtlich in einem Insolvenzverfahren, verkauft wird über den Verwalter oder — in Eigenverwaltung — durch den Schuldner unter Aufsicht. Verhandlungsstil, Preise und rechtliche Struktur unterscheiden sich fundamental.
Kaufe ich in der Insolvenz die Gesellschaft oder die Assets?
In der Regelinsolvenz fast immer die Assets (Asset-Deal): Marke, Warenbestand, Verträge, ggf. Belegschaft. Die insolvente Gesellschaft bleibt mit ihren Verbindlichkeiten zurück. Share-Deals (Anteilserwerb) sind Ausnahmen, meist im Rahmen eines Insolvenzplans.
Wie lange dauert eine Übernahme aus der Insolvenz?
Von Erstkontakt bis Closing typisch 8–20 Wochen. Sehr schnelle Deals (bei operativer Notlage): 4–6 Wochen. Bei komplexen Konzern-Verfahren oder Immobilien: 6–9 Monate. Deutlich schneller als normale M&A (6–12 Monate), aber unter höherem Zeitdruck.
02Recherche und Quellen
Wo finde ich alle laufenden Insolvenzen?
Die rechtsverbindliche Primärquelle ist insolvenzbekanntmachungen.de (§ 9 InsO). Praktisch nutzt man aggregierte Portale wie Insolvenz-Radar, InsolvenzIndex oder Übernahme-Radar, weil das amtliche Portal keine sinnvollen Filter, keine Anreicherung und keine Alerts bietet.
Wie viele Unternehmen werden pro Tag insolvent?
In Deutschland 50–150 Verfahren pro Werktag, je nach Konjunktur. Davon 30–60 % Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), der Rest Personen und Kleingewerbe. Für Käufer relevant sind fast ausschließlich die Kapitalgesellschaften mit einer registrierten Unternehmensstruktur.
Wie recherchiere ich Umsatz und Mitarbeiterzahl eines Zielunternehmens?
Der Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de) ist die Primärquelle für Jahresabschlüsse aller offenlegungspflichtigen Kapitalgesellschaften. Aus dem letzten Abschluss lässt sich Umsatz, EBIT, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl ablesen. Zeitverzug: 6–15 Monate nach Bilanzstichtag.
Was ist eine Bestandsgefährdung im Bundesanzeiger?
Ein Vermerk des Wirtschaftsprüfers, dass wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen. Für Käufer ein extrem wertvolles Frühwarnsignal — es erscheint typisch 6–24 Monate vor einer Insolvenz. Wer systematisch nach Bestandsgefährdungs-Vermerken scannt, ist im Deal-Prozess Monate voraus.
03Verfahrensarten
Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Eigenverwaltung?
In der Regelinsolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt und verwertet die Vermögensmasse. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht. Für Käufer ist die Eigenverwaltung meist attraktiver — direkter Draht zum Management, kürzere Deal-Zeiten, kreativere Strukturen möglich.
Was bedeutet „vorläufige Eigenverwaltung”?
Die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsbeschluss, in der bereits nach § 270a InsO eine Eigenverwaltung angeordnet wurde. Meist verbunden mit dem Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO). Dauer: bis zu 3 Monate. Deals sind rechtlich möglich, aber müssen aufschiebend bedingt auf die Verfahrenseröffnung gestellt werden.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270b InsO. Der Schuldner erhält bis zu 3 Monate Zeit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan (Insolvenzplan) zu erstellen. Zwangsvollstreckungen sind ausgesetzt. Für Käufer relevanter als Investoren-Deal im Rahmen des späteren Insolvenzplans.
Was ist StaRUG und wie unterscheidet es sich von Insolvenz?
StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) ist ein außergerichtliches Sanierungsverfahren ohne formelle Insolvenz. Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, was es für Käufer schwer zugänglich macht — Deals kommen meist über Direktkontakt oder Restrukturierungs-Berater, nicht über die aggregierten Insolvenz-Portale.
Was ist ein Insolvenzplan?
Ein Restrukturierungs-Instrument nach § 217 ff. InsO. Der Plan regelt Umschuldung, Verwertung und ggf. Fortführung der Gesellschaft. Er kann Debt-Cuts, Debt-Equity-Swaps und Anteilsübertragungen an Investoren vorsehen. Der klassische Weg für Share-Deals aus Insolvenz. Braucht Gläubiger-Mehrheiten und gerichtliche Bestätigung — 6–12 Monate Vorlauf realistisch.
04Rechtliches
Übernehme ich als Käufer die Altverbindlichkeiten?
Bei einem sauberen Asset-Deal: Nein. Die Altverbindlichkeiten bleiben bei der insolventen Gesellschaft. Ausnahmen: § 613a BGB (Betriebsübergang für Arbeitsverhältnisse), § 25 HGB (Firmenfortführung — vermeidbar durch Haftungsausschluss im Handelsregister), Umwelt-Nachhaftungen. Bei Share-Deal: Ja, du übernimmst alles.
Was ist § 613a BGB und warum ist er wichtig?
Beim Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber über — inklusive aller Rechte (Gehalt, Zusagen, Urlaubsansprüche). Die Mitarbeiter behalten alle Ansprüche gegen den neuen Arbeitgeber. Widerspruchsmöglichkeit besteht, aber nur mit Frist. Für Käufer: wenn du Belegschaft brauchst, ist es positiv. Wenn nicht, musst du sehr sorgfältig strukturieren.
Wie ist die Umsatzsteuer im Asset-Deal geregelt?
Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (19 %). Ausnahme: Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG — wenn ein „lebender Betrieb” komplett übergeht (Fortführungsabsicht, Übergang wesentlicher Betriebsgrundlagen), ist der Vorgang nicht steuerbar. Muss vor Signing mit dem Steuerberater geklärt sein.
Wer ist Vertragspartner beim Kauf?
In der Regelinsolvenz: der Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse rechtlich vertritt. In der Eigenverwaltung: der Schuldner (Gesellschaft) mit Zustimmung des Sachwalters, ggf. des Gläubigerausschusses. Bei Insolvenzplan-Deals: die Gesellschaft nach Plan-Bestätigung. Das ist wichtig für Vertragsvollmachten und Anfechtungsrechte.
05Praxis und Verhandlung
Wann sollte ich den Insolvenzverwalter kontaktieren?
Nicht in der Woche des Eröffnungsbeschlusses (der Verwalter ist überlastet), sondern in Woche 2–6 danach. Bei Sicherungsmaßnahmen ist ein früherer Erstkontakt sinnvoll zur Vorpositionierung. Ausführlicher Leitfaden: Insolvenzverwalter kontaktieren.
Wie viel kostet eine insolvente GmbH?
Es gibt keinen festen Marktpreis. Asset-Deals reichen vom symbolischen 1 EUR (kleine Webshops ohne Warenbestand) bis zu mehreren Millionen für Maschinenparks. Faustregel für Online-Shops: 0,3–0,8× des LTM-Umsatzes, abhängig von Marken-Stärke und Bestand. Wichtiger als der absolute Preis: verwertbare Assets identifizieren und die richtigen Prämissen setzen.
Muss ich ein NDA unterschreiben?
Ja, meistens. Nach positiver Rückmeldung des Verwalters schickt die Kanzlei ihr Standard-NDA. Diese sind meist unproblematisch. Wenn du sensible Informationen weitergeben musst (an eigenen Steuerberater, Anwalt), muss das im NDA erlaubt sein — Standard-NDAs regeln das.
Wie strukturiere ich die Kaufpreiszahlung?
Standard ist 100 % Cash bei Closing. Der Verwalter will Geld für die Gläubiger — nicht in 3 Jahren. Earn-outs, Verkäufer-Darlehen oder Ratenzahlungen sind sehr selten und meist ungeeignet für die Insolvenz-Situation. Ein Escrow für nachlaufende Ansprüche (typisch 10–15 % des Kaufpreises für 6–12 Monate) ist möglich, aber Sonderfall.
Was passiert, wenn mehrere Interessenten für dasselbe Ziel bieten?
Der Verwalter führt typisch einen strukturierten Bieterprozess, oft mit Deadline für schriftliche Angebote. Bestandteil: Angebotspreis + Zahlungssicherheit + Zeitplan + Fortführungskonzept. Der Verwalter ist gesetzlich zur bestmöglichen Verwertung verpflichtet — der höchste Preis gewinnt nicht immer, wenn die Realisierbarkeit unsicher ist.
06Zu Übernahme-Radar
Was macht Übernahme-Radar konkret?
Wir aggregieren alle deutschen Insolvenz-Bekanntmachungen (§ 9 InsO), Handelsregister-Auszüge, Bundesanzeiger-Abschlüsse und Marken-Recherchen zu einem strukturierten Dossier pro Fall. Nutzer definieren ein Käuferprofil in natürlicher Sprache; unsere Plattform findet passende Fälle und benachrichtigt bei neuen Treffern.
Sind die Dossiers frei zugänglich?
Ja. Alle Unternehmensdossiers sind öffentlich einsehbar, ohne Login. Nur die persönliche Match-Bewertung (Käuferprofil-Matching) und direkte Verwalter-Kontaktdaten sind hinter der Anmeldung. Die kostenlose Anmeldung ist ausreichend für die meisten Nutzer.
Warum aggregierte Portale statt insolvenzbekanntmachungen.de?
Das amtliche Portal ist rechtsverbindlich, aber praktisch schwer nutzbar: keine Filter nach Bundesland/Branche/Größe, keine Anreicherung mit Handelsregister/Bundesanzeiger, keine Alerts. Für ernsthafte Käufer ist eine kuratierte Sicht essenziell — daher aggregierte Anbieter wie wir, Insolvenz-Radar oder InsolvenzIndex.
Was kostet Übernahme-Radar?
Free-Tier: kostenlos, mit Zugriff auf öffentliche Dossiers und Basis-Alerts. Kostenpflichtige Tarife ab 39 EUR/Monat (Searcher) für erweiterte Filterung, Match-Score und Verwalter-Direktkontakt. Details auf der Preisseite.