Handelsregister

Öffentliches Register der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Zentrale Primärquelle für Struktur- und Vertretungsangaben.

Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis der Kaufleute und Handelsgesellschaften nach §§ 8 ff. HGB. Es wird bei den Amtsgerichten geführt und enthält Angaben zu Firma, Sitz, Rechtsform, Vertretungsberechtigten, Stammkapital und Prokuristen.

Zwei Abteilungen: Abteilung A (Einzelkaufleute, OHG, KG) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, KGaA). Für Insolvenz-Deals ist Abteilung B fast immer relevant.

Die AD-Detail-Ansicht („Auszug aus dem Handelsregister mit historischen Daten”) ist die reichhaltigste Sicht: sie zeigt alle Änderungen seit Gründung — Geschäftsführerwechsel, Kapitalerhöhungen, Sitzänderungen. Ein essenzielles Recherche-Tool für Käufer, um Struktur- und Managementkontinuität zu verstehen.

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