Handelsregister
Öffentliches Register der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Zentrale Primärquelle für Struktur- und Vertretungsangaben.
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis der Kaufleute und Handelsgesellschaften nach §§ 8 ff. HGB. Es wird bei den Amtsgerichten geführt und enthält Angaben zu Firma, Sitz, Rechtsform, Vertretungsberechtigten, Stammkapital und Prokuristen.
Zwei Abteilungen: Abteilung A (Einzelkaufleute, OHG, KG) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, KGaA). Für Insolvenz-Deals ist Abteilung B fast immer relevant.
Die AD-Detail-Ansicht („Auszug aus dem Handelsregister mit historischen Daten”) ist die reichhaltigste Sicht: sie zeigt alle Änderungen seit Gründung — Geschäftsführerwechsel, Kapitalerhöhungen, Sitzänderungen. Ein essenzielles Recherche-Tool für Käufer, um Struktur- und Managementkontinuität zu verstehen.
Verwandte Begriffe
- → Bundesanzeiger— Amtliches Publikationsorgan des Bundes. Enthält Jahresabschlüsse aller offenlegungspflicht…
- → Geschäftszweig (Gegenstand des Unternehmens)— Offiziell im Handelsregister eingetragener Unternehmenszweck. Rechtsverbindliche Beschreib…
- → Stammkapital— Mindestkapital der Gesellschaft. GmbH: 25.000 € · UG: ab 1 € · AG: 50.000 €.…