Stammkapital

Mindestkapital der Gesellschaft. GmbH: 25.000 € · UG: ab 1 € · AG: 50.000 €.

Das Stammkapital ist das statutarisch festgelegte Grundkapital der Gesellschaft. Bei GmbH mindestens 25.000 EUR (§ 5 GmbHG), bei UG (haftungsbeschränkt) ab 1 EUR (mit Rücklagen-Pflicht), bei AG mindestens 50.000 EUR.

Die Höhe des eingetragenen Stammkapitals sagt wenig über die aktuelle wirtschaftliche Situation aus — es kann längst verbraucht sein (Überschuldung!) oder durch Kapitalerhöhungen deutlich erhöht worden sein. Bei UG mit „1 EUR Stammkapital” ist Vorsicht geboten: rechtlich zulässig, wirtschaftlich meist ein Signal für Startup-Struktur.

Für Käufer ist die Stammkapital-Historie ein Recherche-Punkt: mehrere Kapitalerhöhungen deuten auf externe Investoren-Runden. Kapitalherabsetzungen sind selten und rechtlich komplex — sie zeigen Sanierungs-Vergangenheit.

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