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Eigenverwaltung: der Deal-Modus, den Käufer verstehen müssen

Wenn ein DAX-Konzern in die Krise rutscht, hört man das Wort „Eigenverwaltung” fast automatisch — Galeria Karstadt Kaufhof, Heckler & Koch, Prokon, Steinhoff Europe. Es klingt nach juristischem Feinstoff, ist aber praktisch der interessanteste Deal-Modus für Käufer. Denn im §270-Verfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt, unter Sachwalter-Aufsicht. Sie verhandelt weiter, sie unterschreibt Verträge, sie sucht Investoren. Wer weiß, wie man ins Verfahren hineingeht, kann in Wochen abschließen — nicht in Quartalen.

Von Übernahme-Radar Redaktion

Boardroom-Besprechung

1. Was ist Eigenverwaltung überhaupt?

Eigenverwaltung nach §270 InsO ist der Fachbegriff für „debtor in possession” — der Schuldner behält die Verfügungsgewalt über das Vermögen, statt sie an einen Insolvenzverwalter zu verlieren. Statt eines Verwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht, aber nicht ersetzt.

Das Verfahren muss vom Schuldner selbst beantragt und vom Insolvenzgericht angeordnet werden. Voraussetzungen: keine für die Gläubiger nachteiligen Umstände, glaubhafte Sanierungsperspektive, saubere Vergangenheit. In der Praxis: die Geschäftsführung muss einen guten Ruf haben und eine tragfähige Fortführungsprognose vorlegen.

Nach der Reform durch das SanInsFoG (2021) wurde die Eigenverwaltung deutlich attraktiver. Sie ist heute Standard-Modus für Konzerne, Mittelständler mit gutem Management und Krisen mit operativer Substanz.

2. Warum das Käufer interessieren muss

In der Regelinsolvenz spricht der Verwalter für den Schuldner. Er ist juristisch neutraler Vermögensverwalter, kein Verkäufer. Verhandlungen sind formal, distanziert, oft auktionsartig strukturiert. In der Eigenverwaltung sprichst du direkt mit dem CEO oder CFO, der das Unternehmen kennt, den Sanierungsplan geschrieben hat und das Interesse hat, dass der Deal zustande kommt — nicht nur den bestmöglichen Erlös.

Praktisch bedeutet das: schnellere Entscheidungen, ehrlichere Antworten auf Due-Diligence-Fragen, mehr Bereitschaft, kreative Deal-Strukturen zu diskutieren (Earn-outs, Roll-overs, Management-Beteiligungen). Der Sachwalter muss zustimmen — aber er ist Kontrolleur, nicht Verhandlungsführer.

Der Preis dafür: mehr Komplexität in der rechtlichen Dokumentation. Der Sachwalter, die Gläubigerversammlung, ggf. der Gläubigerausschuss müssen mit ins Boot. Ein guter Restrukturierungs-Anwalt auf Käuferseite ist Pflicht.

3. Vorläufige vs. eröffnete Eigenverwaltung

Der wichtigste Unterschied für den Zeitplan: In der vorläufigen Eigenverwaltung (§270a InsO, oft mit Schutzschirm nach §270b) ist das Verfahren noch nicht eröffnet. Der Schuldner hat 3 Monate, einen Sanierungsplan vorzulegen. Deals in dieser Phase sind heikel — die Rechtsposition ist noch nicht final geklärt, das Verfahren kann noch in eine Regelinsolvenz kippen.

Nach der eröffneten Eigenverwaltung (§270 InsO nach Eröffnungsbeschluss) ist die Lage klar: das Verfahren läuft, der Sachwalter ist bestellt, der Geschäftsbetrieb ist gesichert. Hier ist das goldene Fenster für strukturierte Übernahmen — meist die ersten 3–6 Monate nach Eröffnung.

Wenn du ein Angebot in der vorläufigen Phase abgibst, muss der Kaufvertrag aufschiebend bedingt auf die Eröffnung der Eigenverwaltung + Zustimmung des Sachwalters sein. Ohne diese Klausel ist der Vertrag im Fall einer Umstellung auf Regelinsolvenz kaum durchsetzbar.

4. Wer verhandelt eigentlich? (Rollen erklärt)

Der Schuldner (Geschäftsführung): operativer Ansprechpartner, kennt das Geschäft. Kann Zusagen machen, muss aber immer beim Sachwalter zurückkoppeln.

Der (vorläufige) Sachwalter: nicht Verhandlungsführer, aber Zustimmung-Instanz. Muss davon überzeugt werden, dass der Deal für die Gläubiger vorteilhaft ist. Ohne seine Freigabe wird nichts unterschrieben.

Der Gläubigerausschuss (falls bestellt): repräsentiert die großen Gläubiger. Bei Deals über bestimmten Schwellen (typisch: substantielle Assets, wesentliche Verträge) zustimmungspflichtig.

Die Gläubigerversammlung: muss dem Sanierungsplan zustimmen, wenn der Deal Teil des Plans ist. Kommt beim reinen Asset-Deal seltener zum Tragen, ist aber bei Insolvenzplan-Verfahren zentral.

Der CRO (Chief Restructuring Officer): in vielen größeren Verfahren wird eine spezialisierte Restrukturierungs-Führungskraft neben die Geschäftsführung gesetzt. Faktisch dein Hauptansprechpartner in der Deal-Phase.

5. Typischer Ablauf einer Übernahme in Eigenverwaltung

Tag 0–7: Insolvenzantrag mit Eigenverwaltungs-Antrag. Vorläufiger Sachwalter bestellt. Publikation nach §9 InsO. Für dich als Käufer: erste Signal-Erkennung, meist über Insolvenzbekanntmachungen oder unser Alert-System.

Tag 7–30: Kontaktaufnahme mit Schuldner, kurze NDA, Erstgespräch. Handelsregister-Recherche + Bundesanzeiger-Auszug + Web-Analyse abgeschlossen. Erste Preisindikation.

Tag 30–90: Detaillierte Due Diligence unter engen Zeitrestriktionen (nicht vergleichbar mit normalen M&A-Zeitplänen). Verhandlung der Kernkonditionen mit CRO oder Geschäftsführung. Abstimmung mit Sachwalter zu Struktur.

Tag 90–150: Eröffnung der Eigenverwaltung (falls noch nicht geschehen). Endverhandlung des Asset Purchase Agreements. Zustimmung Gläubigerausschuss.

Tag 150–180: Closing. Betriebsübergang. Übernahme.

Zum Vergleich: ein normaler Mid-Market-M&A-Deal dauert 6–12 Monate. In der Eigenverwaltung sind 4–6 Monate realistisch — wenn Käufer sauber vorbereitet ist.

6. Was du gegenüber Käufern aus Regelinsolvenz erreichen kannst

Fortführungswert statt Zerschlagungswert: Der Schuldner in Eigenverwaltung will das Unternehmen als Ganzes erhalten. Der Regelinsolvenz-Verwalter maximiert die Erlöse — auch wenn das Zerschlagung bedeutet. Wenn du Fortführungsinteresse zeigst, hast du in Eigenverwaltung einen strukturellen Vorteil.

Bessere Informationsversorgung: Direkt vom Management, mit Anreiz zur Ehrlichkeit (das Management bleibt oft an Bord). In der Regelinsolvenz bekommst du nur den Datenraum, den der Verwalter zusammengestellt hat — und der ist selten vollständig.

Kreativere Deal-Strukturen: Debt-Roll-over, Verkäufer-Darlehen, Erfolgs-abhängige Kaufpreisanteile — alles verhandelbar. In der Regelinsolvenz will der Verwalter Cash bei Closing.

Kürzere Time-to-Signing: weil die operative Kontinuität nicht durchbrochen wurde, kann der Deal in Wochen strukturiert werden — statt in Monaten der Zerschlagungs-Vorbereitung.

7. Wo Eigenverwaltung problematisch wird

Interessenkonflikt der Geschäftsführung: das Management, das den Deal verhandelt, ist dasselbe Management, das ins Verfahren geführt hat. Verhandlungspositionen können emotional oder taktisch verzerrt sein. Deals scheitern häufig, weil der Schuldner unrealistische Preisvorstellungen hat („mein Lebenswerk”).

Verschleierungsgefahr: selten, aber real. Die Geschäftsführung könnte Informationen zurückhalten, die den Preis senken würden. Deshalb prüfen: unabhängige Berater, Datenraum-Vollständigkeit, unabhängige Verwertungs-Gutachten.

Widerruf des Antrags: das Gericht kann die Eigenverwaltung aufheben, wenn Nachteile für die Gläubiger drohen. Dein Deal-Vertrag muss auch diese Situation regeln.

Gläubigerausschuss-Blockade: wenn ein oder zwei große Gläubiger opponieren, ist der Deal tot, egal wie gut Schuldner und Käufer sich einig sind. Frühzeitige Sondierung ist essenziell.

8. Praktische Checkliste vor dem Erstgespräch

Registerauszug + letzter Jahresabschluss aus Bundesanzeiger gezogen — für einen groben Blick auf Umsatz, Ergebnis, Beschäftigte.

§9-Bekanntmachung gelesen — Aktenzeichen notiert, Sachwalter identifiziert.

Web-Präsenz analysiert: Trustpilot, Wayback, aktuelle Presseerwähnungen. Ist das Unternehmen operativ noch aktiv?

Buyer-Profile definiert: was willst du übernehmen (Marke? Warenbestand? Belegschaft?), zu welchem Kaufpreisrahmen, mit welcher Finanzierung?

Rechtlicher Rat einholen: Anwalt für Insolvenzrecht + Anwalt für Gesellschaftsrecht in einer Kanzlei. Kosten: ~5.000–15.000 EUR bis Signing (bei kleineren Deals).

Steuerlicher Rat: Umsatzsteuer-Frage klären (§1 Abs. 1a UStG), ggf. Vor-Ort-Beratung.

Erstkontakt mit CRO oder Geschäftsführung. Keine 100-Punkte-Fragenliste zum Auftakt — Beziehungsaufbau geht vor Datenaustausch.

Häufige Fragen

Ist Eigenverwaltung dasselbe wie Insolvenz?

Ja, formal ist es ein Insolvenzverfahren nach §270 InsO. Der Unterschied liegt in der Verwaltungsstruktur: statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, und die Geschäftsführung behält die Verfügungsgewalt. Rechtlich ist es „Insolvenz”, operativ läuft es meist wie eine gesteuerte Restrukturierung.

Wer haftet nach Übernahme aus Eigenverwaltung?

Bei einem sauberen Asset-Deal übernimmt der Käufer keine Altverbindlichkeiten — die bleiben bei der insolventen Gesellschaft. Ausnahmen: §613a BGB (Betriebsübergang von Mitarbeitern), §75 AO (Betriebs-Steuern), Nachhaftung bei bestimmten Verträgen. Klare vertragliche Ausschlüsse sind Pflicht.

Warum ist Eigenverwaltung für Konzerne so beliebt?

Reputation, Kontinuität, Kontrolle. Ein Konzern-CEO möchte nicht als „insolvent gescheitert” in die Presse, sondern als „aktiv restrukturiert”. Eigenverwaltung erlaubt es, den operativen Betrieb sichtbar weiterzuführen, Kunden zu halten und in strukturierter Form Investoren einzuwerben.

Kann ich in der vorläufigen Eigenverwaltung schon kaufen?

Rechtlich ja, praktisch riskant. Der Kaufvertrag muss aufschiebend bedingt auf die Eröffnung der Eigenverwaltung + Zustimmung des Sachwalters gestellt werden. Wenn das Verfahren in Regelinsolvenz umgestellt wird, ist der Deal in Frage. Erfahrene Käufer strukturieren einen Letter of Intent in der vorläufigen Phase und schließen erst nach Eröffnung.

Wie erkenne ich, ob ein Unternehmen in Eigenverwaltung ist?

Aus dem §9-Eintrag geht es hervor: der Text enthält Formulierungen wie „vorläufige Eigenverwaltung angeordnet”, „Sachwalter bestellt”, „nach §270 InsO”. Bei uns siehst du das auf der Unternehmensseite als farblich gekennzeichnetes Chip.

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