1. Die Juli-Zahlen — und warum der Frühindikator die eigentliche Nachricht ist
1.689 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im Juli, 7 % über dem Vorjahresmonat: gemessen an den Sprüngen des Frühjahrs ist das ein ruhiger Monat. Der Abstand zum Vor-Corona-Niveau bleibt allerdings bei 75 % — das erhöhte Niveau ist kein Ausreißer mehr, sondern der Normalzustand des Marktes.
Die Beschäftigtenzahlen zeigen zusätzlich, dass es nicht nur um Kleinstfirmen geht: In den zehn Prozent größten insolventen Unternehmen waren im Juli über 13.000 Arbeitsplätze betroffen — 26 % mehr als im Vorjahr, davon rund 6.000 in der Industrie. Größere Einheiten mit echtem Geschäftsbetrieb, Maschinen, Kundenverträgen und Marken geraten in die Verfahren. Das sind die Fälle, in denen eine übertragende Sanierung überhaupt Sinn ergibt.
Der eigentliche Befund für Käufer ist aber der Ausblick: Das IWH meldet für seine Frühindikatoren einen neuen Rekordwert und rechnet mit weiterhin vielen Firmenpleiten. Wer heute ein Käuferprofil schärft, eine Finanzierung vorbereitet und Verwalter-Kontakte aufbaut, tut das nicht für einen auslaufenden Zyklus, sondern vor der nächsten Welle.
2. Die Branchenverschiebung — wo die Fälle im Herbst liegen werden
Der Juli ist kein gleichmäßiger Monat gewesen, und genau darin liegt die verwertbare Information. Bei den unternehmensnahen Dienstleistern sowie bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern verzeichnete das IWH die höchsten Werte, die im IWH-Insolvenztrend je gemessen wurden. Das Gastgewerbe dagegen lag ungewöhnlich niedrig.
Für Käufer ist das eine Landkarte, keine Statistik. Unternehmensnahe Dienstleister — Agenturen, IT-Häuser, Ingenieur- und Beratungsgesellschaften, Personaldienstleister — sind Asset-Deal-Kandidaten mit einem besonderen Profil: Der Wert steckt in Kundenverträgen, Teams und Software, nicht in Grundstücken. Solche Verfahren müssen schnell entschieden werden, weil die Substanz mit jeder Woche Stillstand abwandert. Das erhöht den Druck auf der Verwalterseite und verkürzt die Verhandlung für den, der vorbereitet auftritt.
Umgekehrt heißt ein ungewöhnlich schwacher Monat im Gastgewerbe für Käufer mit Gastro-Fokus nicht, dass der Markt sich beruhigt hat — er heißt, dass die Auswahl in diesem Monat kleiner war. Wer dort sucht, sollte sein Suchfenster breiter stellen, statt auf einen einzelnen Monat zu optimieren.
3. Unsere Live-Daten: der Juli in Verfahren und Bundesländern
In unserer Pipeline stehen für Juli 2026 2.830 Bekanntmachungen zu juristischen Personen, die 2.759 unterschiedliche Unternehmen betreffen (Auswertungsstand: 9. August 2026). Wichtig zur Einordnung: Eine Bekanntmachung ist kein neuer Insolvenzfall — ein Verfahren erzeugt über seine Laufzeit mehrere Veröffentlichungen, und ein Schlussbeschluss im Juli gehört zu einem Verfahren aus einem früheren Jahr. Die Zahl ist deshalb nicht mit der IWH-Zahl vergleichbar, sondern beantwortet eine andere Frage: Wie viele Vorgänge lagen in diesem Monat zur Prüfung auf dem Tisch?
Nach Verfahrensart verteilt sich das so: 727 vorläufige Verfahren — hier entstehen gerade die Interessentenlisten. 687 eröffnete Regelinsolvenzen — das klassische Asset-Deal-Terrain, in dem der Verwalter aktiv nach einer Fortführungslösung sucht. 478 Eigenverwaltungen — Verfahren, in denen das Management selbst saniert und häufig gezielt Investoren anspricht. Dazu 163 Schlussbeschlüsse (abgeschlossene Verfahren) und 769 Bekanntmachungen, deren Verfahrensart noch nicht klassifiziert ist.
Regional führt Nordrhein-Westfalen mit 636 Bekanntmachungen, gefolgt von Bayern (381), Baden-Württemberg (356), Hessen (279), Niedersachsen (248) und Berlin (200). Die Reihenfolge folgt im Wesentlichen der Wirtschaftskraft der Länder — bemerkenswert ist Berlin, das gemessen an seiner Größe deutlich über der Erwartung liegt und für Käufer mit Fokus auf Dienstleistung und Digitalgeschäft der dichteste Suchraum außerhalb von NRW ist.
4. Was daraus für die nächsten Wochen folgt
Die 727 vorläufigen Verfahren aus dem Juli werden in den kommenden Wochen eröffnet. Das erfahrungsgemäß beste Fenster für die Erstansprache des Verwalters liegt zwischen Woche 2 und Woche 6 nach dem Eröffnungsbeschluss — für die Juli-Kohorte beginnt es jetzt. Wie diese Ansprache konkret aussehen sollte, steht im Leitfaden zur Verwalter-Ansprache; welche Unterlagen Sie dafür beisammen haben müssen, in der Due-Diligence-Checkliste.
Der August ist dabei der Monat mit der geringsten Käuferkonkurrenz im Jahr: Strategen und Family Offices sind im Urlaubsmodus, Entscheidungsgremien tagen seltener. Die Verfahren laufen trotzdem weiter — Fristen im Insolvenzverfahren kennen keine Sommerpause. Wer jetzt anspricht, konkurriert um dieselben Fälle mit deutlich weniger Mitbewerbern.
Und weil die Frühindikatoren auf Rekordniveau stehen, ist die Vorbereitung, die Sie jetzt treffen — Käuferprofil, Finanzierungsnachweis, Verwalter-Kontakte — nicht auf den Juli gemünzt, sondern auf ein viertes Quartal, in dem das Angebot eher größer als kleiner wird.
5. So finden Sie die kaufbaren Juli-Fälle
Alle hier gezählten Verfahren sind auf unserer Plattform recherchierbar — mit KI-angereicherten Dossiers (Registerdaten, Bundesanzeiger-Abschlüsse, Web-Präsenz, Verwalter-Kontakt) und einem Match-Score gegen Ihr Käuferprofil. Statt §-9-Bekanntmachungen von Hand zu durchsuchen, sehen Sie morgens die Fälle, die zu Ihrem Suchprofil passen.
Für jeden Fall erzeugt das Deal-Playbook einen konkreten Aktionsplan: welche Assets relevant sind, wie die Verwalter-Ansprache aussehen sollte, welche Fristen laufen. Ob ein Verfahren überhaupt auf Fortführung zusteuert, lässt sich oft früh erkennen — die Signale dafür haben wir in Fortführung oder Stilllegung beschrieben.
Die Juli-Kohorte ist live — filtern Sie nach Bundesland, Branche und Verfahrensstand unter /unternehmen.
Häufige Fragen
Woher stammen die Zahlen in diesem Artikel?
Die Marktzahlen (1.689 Insolvenzen, +7 % gegenüber Juli 2025, +75 % gegenüber dem Vor-Corona-Juli, über 13.000 betroffene Arbeitsplätze in den größten 10 %, Branchenhöchstwerte bei unternehmensnahen Dienstleistern sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistern, Rekord bei den Frühindikatoren) stammen aus dem IWH-Insolvenztrend für Juli 2026 des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (iwh-halle.de). Die Plattform-Zahlen sind ein Live-Auszug aus unserer eigenen Pipeline, Stand 9. August 2026.
Warum nennen Sie 2.830 Bekanntmachungen, das IWH aber 1.689 Insolvenzen?
Das sind zwei verschiedene Größen. Das IWH zählt neue Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir zählen amtliche Bekanntmachungen zu juristischen Personen mit Veröffentlichungsdatum im Juli — und ein Verfahren erzeugt über seine Laufzeit mehrere Bekanntmachungen (Sicherungsmaßnahme, Eröffnung, Termine, Schlussbeschluss). Ein Schlussbeschluss vom Juli gehört zu einem Verfahren aus einem früheren Jahr. Unsere Zahl beantwortet daher nicht 'wie viele wurden im Juli insolvent', sondern 'wie viele Vorgänge lagen im Juli zur Prüfung vor'.
Was ist ein Frühindikator und warum ist er wichtiger als die Monatszahl?
Die Monatszahl beschreibt Verfahren, die bereits eröffnet oder beantragt sind — für einen Käufer ist das die Gegenwart. Die Frühindikatoren des IWH beruhen auf vorlaufenden Signalen und deuten auf das Insolvenzgeschehen der kommenden Monate. Ein Rekordwert dort bedeutet: Das Angebot an Übernahmezielen wird im vierten Quartal 2026 eher zunehmen. Für die Vorbereitung — Finanzierung, Käuferprofil, Verwalter-Kontakte — ist das die relevantere Zahl.
Lohnt sich die Ansprache im August überhaupt, oder soll ich bis September warten?
Fristen im Insolvenzverfahren laufen im August genauso weiter wie sonst, während viele strategische Käufer und Family Offices im Urlaubsmodus sind. Die Käuferkonkurrenz ist damit im August geringer als in fast jedem anderen Monat. Wer bis September wartet, trifft auf dieselben Fälle mit mehr Mitbewerbern.
Ersetzt dieser Artikel eine rechtliche oder steuerliche Beratung?
Nein. Der Artikel ordnet Marktzahlen ein und beschreibt Marktmechanik. Jede konkrete Übernahme aus einer Insolvenz erfordert eine eigene rechtliche und steuerliche Prüfung — insbesondere zu Betriebsübergang nach § 613a BGB, Haftungsfragen und der Struktur des Erwerbs.
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