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1.525 Firmenpleiten im August — weniger Fälle, aber deutlich größere: Was Käufer daraus lesen

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat am 8. September seine August-Zahlen vorgelegt: 1.525 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften, 10 % weniger als im Juli, aber 9 % mehr als im August 2025 und 63 % über dem Durchschnitt eines August vor der Pandemie. Die Schlagzeile lautet überall „Rückgang”. Für einen Käufer steht die eigentliche Nachricht einen Absatz weiter: In den zehn Prozent größten insolventen Unternehmen waren im August <strong>über 16.000 Arbeitsplätze</strong> betroffen — 21 % mehr als im Juli. Die Zahl der Fälle ist gesunken, ihre Größe ist gestiegen. Wir betreiben eine Plattform, die täglich alle deutschen Insolvenzbekanntmachungen einliest und anreichert — hier ist, was in den August-Daten steht.

Von Übernahme-Radar Redaktion

Vertragsunterlagen auf dem Schreibtisch

1. Ein Rückgang, der keiner ist: die zwei Zahlen zusammen gelesen

1.525 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften, 10 % unter dem Juli-Wert: isoliert betrachtet ist das eine Entspannung. Der Abstand zum Vor-Corona-Niveau beträgt jedoch weiterhin 63 %, und gegenüber dem August 2025 liegt der Wert 9 % höher. Der Rückgang bewegt sich also innerhalb eines dauerhaft erhöhten Niveaus, nicht darunter.

Entscheidender ist die zweite Zahl. Die von Großinsolvenzen betroffenen Arbeitsplätze — laut IWH eine gute Annäherung an die Gesamtzahl — stiegen im August auf über 16.000: 21 % mehr als im Juli, 33 % mehr als im Vorjahresmonat und mehr als doppelt so viele (+103 %) wie in einem durchschnittlichen August vor der Pandemie. Weniger Verfahren, aber im Schnitt deutlich größere Unternehmen darin.

Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, ordnet es selbst so ein: „Nach den absoluten Höchstwerten der vergangenen Monate ist der Rückgang der Insolvenzzahlen im August eher eine Verschnaufpause als eine Entwarnung.” Für Käufer ist die Verschiebung sogar günstig: Größere Einheiten haben eher einen fortführungsfähigen Kern — Maschinen, Kundenverträge, eingespielte Teams, Marken. Genau dort ergibt eine übertragende Sanierung überhaupt Sinn. In einem Monat mit wenigen, aber großen Fällen ist die Trefferquote pro geprüftem Verfahren höher, nicht niedriger.

2. Der Frühindikator ist gefallen — und trotzdem sagt das IWH hohe Zahlen voraus

Das IWH erhebt Frühindikatoren, die dem Insolvenzgeschehen in der Regel zwei bis drei Monate vorauslaufen. Im Juni und Juli lagen sie auf hohem Niveau, im August fielen sie niedriger aus. Das ist die erste Abschwächung dieser Reihe seit Monaten — und sie ändert kurzfristig nichts.

Der Grund ist die Mechanik des Indikators: Was heute in den Gerichten ankommt, wurde vor zwei bis drei Monaten ausgelöst. Weil Juni und Juli hoch lagen, rechnet das IWH für Oktober und November 2026 ausdrücklich wieder mit hohen Insolvenzzahlen. Der niedrigere August-Wert betrifft frühestens das Jahresende.

Für die Planung heißt das zweierlei. Kurzfristig: Das Angebot an Übernahmezielen im vierten Quartal ist bereits angelegt und wird nicht kleiner — wer Finanzierung, Käuferprofil und Verwalter-Kontakte jetzt ordnet, trifft auf einen vollen Markt. Mittelfristig: Ein einzelner niedrigerer Monatswert ist kein Trend. Die Reihe hat im laufenden Jahr mehrfach gedreht, und ein Umschwung wäre erst an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Monaten abzulesen.

3. Unsere Live-Daten: der August in Verfahren und Bundesländern

In unserer Pipeline stehen für August 2026 2.506 Bekanntmachungen zu juristischen Personen, die 2.435 unterschiedliche Unternehmen betreffen (Auswertungsstand: 12. September 2026). Zur Einordnung: Eine Bekanntmachung ist kein neuer Insolvenzfall — ein Verfahren erzeugt über seine Laufzeit mehrere Veröffentlichungen, und ein Schlussbeschluss im August gehört zu einem Verfahren aus einem früheren Jahr. Die Zahl ist deshalb nicht mit der IWH-Zahl vergleichbar; sie beantwortet die Frage, wie viele Vorgänge in diesem Monat zur Prüfung auf dem Tisch lagen.

Nach Verfahrensart: 548 vorläufige Verfahren — hier entstehen gerade die Interessentenlisten. 498 eröffnete Regelinsolvenzen — das klassische Asset-Deal-Terrain, in dem der Verwalter aktiv nach einer Fortführungslösung sucht. 503 Eigenverwaltungen — Verfahren, in denen das Management selbst saniert und häufig gezielt Investoren anspricht. Dazu 133 Schlussbeschlüsse, 9 Sachwalter-Bekanntmachungen und 812 Vorgänge, deren Verfahrensart noch nicht klassifiziert ist.

Bemerkenswert ist das Verhältnis von Eigenverwaltung zu Regelinsolvenz: Im Juli standen 478 Eigenverwaltungen 687 Regelinsolvenzen gegenüber, im August 503 zu 498 — die Eigenverwaltung zieht praktisch gleich. Das passt zum Größenbefund des IWH, denn Eigenverwaltung ist ein Verfahren für Unternehmen mit funktionierender Organisation und einem Management, das den Sanierungsprozess selbst führen kann. Für Käufer ist das die investorenfreundlichere Konstellation: Der Ansprechpartner ist die Geschäftsführung, nicht allein der Verwalter, und der Prozess ist häufiger von Anfang an auf eine Investorenlösung ausgelegt.

Regional führt Nordrhein-Westfalen mit 511 Bekanntmachungen, gefolgt von Bayern (340), Baden-Württemberg (316), Niedersachsen (224), Hessen (222), Berlin (137) und Sachsen (122). Die Reihenfolge folgt weitgehend der Wirtschaftskraft der Länder.

4. Was daraus für die nächsten Wochen folgt

Die 548 vorläufigen Verfahren aus dem August werden in den kommenden Wochen eröffnet. Das erfahrungsgemäß beste Fenster für die Erstansprache des Verwalters liegt zwischen Woche 2 und Woche 6 nach dem Eröffnungsbeschluss — für die August-Kohorte beginnt es jetzt. Wie diese Ansprache aussehen sollte, steht im Leitfaden zur Verwalter-Ansprache; welche Unterlagen dafür bereitliegen müssen, in der Due-Diligence-Checkliste.

Weil der August überdurchschnittlich große Fälle gebracht hat, verschiebt sich auch die Vorbereitung. Bei einem Verfahren mit dreistelliger Mitarbeiterzahl entscheidet nicht der schnellste Anruf, sondern der belastbare Finanzierungsnachweis und ein Erwerberkonzept, das § 613a BGB von vornherein einpreist. Die Grundlagen dazu stehen in Betriebsübergang im Asset Deal und in Finanzierung einer Insolvenz-Übernahme.

Und weil das IWH für Oktober und November wieder hohe Zahlen erwartet, ist die Arbeit, die Sie jetzt investieren — Käuferprofil, Finanzierung, Verwalter-Kontakte — nicht auf den August gemünzt, sondern auf ein viertes Quartal, in dem das Angebot eher größer als kleiner wird.

5. So finden Sie die kaufbaren August-Fälle

Alle hier gezählten Verfahren sind auf unserer Plattform recherchierbar — mit KI-angereicherten Dossiers (Registerdaten, Bundesanzeiger-Abschlüsse, Web-Präsenz, Verwalter-Kontakt) und einem Match-Score gegen Ihr Käuferprofil. Statt §-9-Bekanntmachungen von Hand zu durchsuchen, sehen Sie morgens die Fälle, die zu Ihrem Suchprofil passen.

Für jeden Fall erzeugt das Deal-Playbook einen konkreten Aktionsplan: welche Assets relevant sind, wie die Verwalter-Ansprache aussehen sollte, welche Fristen laufen. Ob ein Verfahren überhaupt auf Fortführung zusteuert, lässt sich oft früh erkennen — die Signale dafür stehen in Fortführung oder Stilllegung. Zum Vormonat: die Juli-Zahlen.

Die August-Kohorte ist live — filtern Sie nach Bundesland, Branche und Verfahrensstand unter /unternehmen.

Häufige Fragen

Woher stammen die Zahlen in diesem Artikel?

Die Marktzahlen (1.525 Insolvenzen, −10 % gegenüber Juli 2026, +9 % gegenüber August 2025, +63 % gegenüber dem Vor-Corona-August, über 16.000 betroffene Arbeitsplätze in den größten 10 % mit +21 % gegenüber Juli, niedrigere Frühindikatoren im August) stammen aus dem IWH-Insolvenztrend für August 2026 des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, veröffentlicht am 8. September 2026 (Pressemitteilung 26/2026, iwh-halle.de). Die Plattform-Zahlen sind ein Live-Auszug aus unserer eigenen Pipeline, Stand 12. September 2026.

Warum nennen Sie 2.506 Bekanntmachungen, das IWH aber 1.525 Insolvenzen?

Das sind zwei verschiedene Größen. Das IWH zählt neue Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir zählen amtliche Bekanntmachungen zu juristischen Personen mit Veröffentlichungsdatum im August — und ein Verfahren erzeugt über seine Laufzeit mehrere Bekanntmachungen (Sicherungsmaßnahme, Eröffnung, Termine, Schlussbeschluss). Ein Schlussbeschluss vom August gehört zu einem Verfahren aus einem früheren Jahr. Unsere Zahl beantwortet daher nicht „wie viele wurden im August insolvent”, sondern „wie viele Vorgänge lagen im August zur Prüfung vor”.

Die Insolvenzzahlen sind gesunken — entspannt sich der Markt für Käufer?

Nein, er verschiebt sich. Die Zahl der Verfahren ist um 10 % gefallen, die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze in den größten 10 % der Fälle aber um 21 % gestiegen. Der durchschnittliche August-Fall war damit größer als der durchschnittliche Juli-Fall. Für einen Käufer ist das kein kleinerer Markt, sondern ein Markt mit weniger, aber substanzielleren Zielen — und größere Einheiten sind eher fortführungsfähig.

Der Frühindikator ist im August gefallen. Heißt das, die Welle ist vorbei?

Kurzfristig nicht. Die Frühindikatoren laufen dem Insolvenzgeschehen zwei bis drei Monate voraus, und Juni und Juli lagen hoch — das IWH rechnet deshalb für die kommenden beiden Monate ausdrücklich wieder mit hohen Insolvenzzahlen. Ein einzelner niedrigerer Monat ist zudem kein Trend; erst zwei bis drei aufeinanderfolgende Monate wären ein Signal.

Ersetzt dieser Artikel eine rechtliche oder steuerliche Beratung?

Nein. Der Artikel ordnet Marktzahlen ein und beschreibt Marktmechanik. Jede konkrete Übernahme aus einer Insolvenz erfordert eine eigene rechtliche und steuerliche Prüfung — insbesondere zu Betriebsübergang nach § 613a BGB, Haftungsfragen und der Struktur des Erwerbs.

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