StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz)
Außergerichtliches Sanierungsverfahren ohne formelles Insolvenzverfahren. Erlaubt Restrukturierung ohne Insolvenzeröffnung.
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist seit 2021 in Deutschland in Kraft und setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um. Es ermöglicht Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit, ohne formelle Insolvenz zu restrukturieren.
Kern-Instrumente: Restrukturierungsplan mit Mehrheiten-Zustimmung, gerichtliche Bestätigung, Vertragsbeendigungs-Recht für den Schuldner, Aussetzung von Zwangsvollstreckungen. Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich (Nachvermerk nur bei bestimmten Instrumenten).
Für Käufer bedeutet StaRUG: kein öffentlicher Anzeigenweg — Deals kommen typischerweise über Direktkontakt, Restrukturierungs-Berater oder spezialisierte Investment-Banker zustande. Nicht Teil der klassischen Übernahme-Radar-Pipeline.
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