§ 176 InsO (Prüfungstermin)
Termin, in dem die vom Verwalter geprüften Forderungsanmeldungen in der Insolvenztabelle festgestellt oder bestritten werden. Für Käufer weniger Deal-Fenster, mehr Signal zur Gläubigerstruktur.
Der Prüfungstermin nach § 176 InsO ist der Zeitpunkt, an dem das Insolvenzgericht die zur Tabelle angemeldeten Forderungen (§ 174 InsO) verhandelt: der Verwalter, der Schuldner und die anwesenden Gläubiger können jede einzelne Anmeldung anerkennen oder bestreiten. Unbestrittene Forderungen gelten als festgestellt und werden in die Insolvenztabelle eingetragen — Grundlage für die spätere Verteilung.
In der Praxis wird der Prüfungstermin häufig mit dem Berichtstermin (§ 156 InsO) verbunden, um Gläubigern und Gericht nur eine Anwesenheit abzuverlangen. Er findet damit meist ebenfalls 6–8 Wochen nach Eröffnung statt, kann bei umfangreichen Forderungstabellen aber auch separat und später terminiert werden.
Für Käufer ist der Prüfungstermin selbst kaum deal-relevant — er betrifft die Gläubiger-Seite, nicht die Verwertung. Indirekt nützlich ist er trotzdem: eine bestrittene Großforderung kann auf Rechtsstreitigkeiten hindeuten, die den Verwertungserlös und damit die Verhandlungsposition des Verwalters beeinflussen.
Verwandte Begriffe
- → Berichtstermin (§ 156 InsO)— Erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren. Verwalter berichtet über Vermögensstand …
- → Anmeldefrist (§ 174 InsO)— Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen beim Verwalter. Läuft typisch 4–6 Wochen ab P…
- → § 9 InsO (Insolvenzbekanntmachung)— Rechtsvorschrift zur öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzverfahren. Regelt, dass Eröff…