Berichtstermin (§ 156 InsO)
Erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren. Verwalter berichtet über Vermögensstand und schlägt weiteres Vorgehen vor.
Der Berichtstermin nach § 156 InsO ist die erste Zusammenkunft der Gläubigerversammlung nach Eröffnung. Der Insolvenzverwalter berichtet über Ursachen der Insolvenz, Vermögensstand, Verwertungs- und Fortführungschancen.
Die Gläubigerversammlung entscheidet über das weitere Vorgehen: Verwertung durch Verwalter, Insolvenzplan, ggf. Bestellung eines Gläubigerausschusses. Der Termin findet typisch 6–8 Wochen nach Eröffnung statt.
Für Käufer ist der Berichtstermin ein wichtiger Meilenstein: vor diesem Termin sind strukturierte Deals schwierig, weil der Verwalter das grundlegende Verwertungs-Konzept noch nicht mit den Gläubigern abgestimmt hat. Danach beginnt die konkrete Deal-Phase.
Verwandte Begriffe
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