Insolvenzverwalter

Vom Insolvenzgericht bestellter Vertreter der Insolvenzmasse. Übernimmt Verfügungsgewalt, verwertet Vermögen im Interesse der Gläubiger.

Der Insolvenzverwalter (§§ 56 ff. InsO) wird vom Insolvenzgericht bestellt und ist rechtlich Vertreter der Insolvenzmasse. Er übernimmt vom Schuldner die Verfügungsgewalt über das Vermögen, prüft Vermögens- und Forderungsstand, verwertet und verteilt an die Gläubiger.

Verwalter sind fast immer spezialisierte Rechtsanwälte, oft aus großen Insolvenzkanzleien (White & Case, Görg, hww, Wellensiek, PLUTA u.a.). Ein Amtsgericht hat üblicherweise eine Liste von 20–50 Verwaltern, die es je nach Fallgröße + Spezialisierung bestellt.

Für Käufer ist der Verwalter der einzige Verhandlungspartner in Regelinsolvenzen. Seine Persönlichkeit, Kanzlei-Größe und Deal-Erfahrung bestimmen den Verhandlungsstil erheblich mit — vom formalen Auktionsverfahren bis zum flexiblen 1:1-Deal.

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