Regelinsolvenzverfahren

Standard-Insolvenzverfahren mit Bestellung eines Insolvenzverwalters, der die Verfügungsgewalt vom Schuldner übernimmt.

Das Regelinsolvenzverfahren ist der klassische Weg der Insolvenzabwicklung nach §§ 11 ff. InsO. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das gesamte Vermögen des Schuldners in Besitz nimmt, verwaltet und verwertet. Die Geschäftsführung verliert die Verfügungsgewalt.

Ziel ist die bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger. Der Verwalter kann fortführen, einzelne Vermögensgegenstände veräußern oder das Unternehmen zerschlagen — je nach wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit.

Für Käufer ist die Regelinsolvenz das häufigste Deal-Umfeld: Asset-Deals mit dem Verwalter als Vertragspartner. Verhandlungsstil ist formal, informationsgetrieben und auktionsartig — der Verwalter hat den gesetzlichen Auftrag, das beste Angebot zu wählen.

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