Bietsicherheit (Bid Bond)

Finanzielle Sicherheit — meist eine Bankbürgschaft oder Anzahlung —, die Bieter im Bieterverfahren hinterlegen müssen, um die Ernsthaftigkeit ihres Gebots nachzuweisen und den Verwalter gegen einen Rückzieher abzusichern.

Im Bieterverfahren verlangt der Insolvenzverwalter von Interessenten, die in die engere Auswahl kommen, häufig eine Bietsicherheit — üblich sind 1–5 % des gebotenen Kaufpreises, hinterlegt als selbstschuldnerische Bankbürgschaft, Verrechnungsscheck oder Einzahlung auf ein Treuhandkonto. Ohne diese Sicherheit wird ein Gebot oft gar nicht als verbindlich gewertet.

Der Zweck ist zweifach: Erstens filtert die Bietsicherheit unseriöse Interessenten heraus, die ohne belastbare Finanzierung mitbieten, um sich Einblick in den Datenraum zu verschaffen. Zweitens sichert sie den Verwalter gegen den Fall ab, dass der Bestbieter nach Zuschlag vom Deal zurücktritt — die Bürgschaft wird dann gezogen und fließt der Masse zu, oft in Höhe eines vorab vereinbarten pauschalierten Schadensersatzes (Break-up Fee).

Für Käufer ist die Bietsicherheit ein früher Realitätscheck: Wer sie nicht kurzfristig organisieren kann — etwa weil die Finanzierungszusage der eigenen Bank noch fehlt —, sollte das Bietverfahren gar nicht erst betreten. Umgekehrt signalisiert eine schnell verfügbare Bietsicherheit dem Verwalter Verhandlungsstärke und erhöht die Chance auf einen Exklusivitätszuschlag.

Verwandte Begriffe

Bietsicherheit (Bid Bond) · Wissen · Übernahme-Radar