Letter of Intent (LoI)
Unverbindliche schriftliche Absichtserklärung eines Kaufinteressenten gegenüber dem Insolvenzverwalter, die die wesentlichen Eckpunkte eines möglichen Deals festhält, bevor ein bindender Kaufvertrag verhandelt wird.
Der Letter of Intent hält die zentralen Eckpunkte eines möglichen Erwerbs fest: indikativer Kaufpreis oder Preisspanne, geplante Struktur (Asset-Deal oder Share-Deal), Umfang der zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Mitarbeiter, Finanzierungsquelle, geplanter Zeitplan bis Signing/Closing sowie ggf. der Wunsch nach einer Exklusivitätsphase für die weitere Due Diligence.
In der Insolvenzpraxis ist der LoI im Kernpunkt — dem Preis und den Konditionen — bewusst unverbindlich; nur einzelne Klauseln (Vertraulichkeit, Kostentragung, ggf. Exklusivität) werden regelmäßig als bindend vereinbart. Er ist damit klar vom späteren, notariell zu beurkundenden Kaufvertrag zu unterscheiden, der beim Asset-Deal aus Insolvenz meist erst nach Zustimmung des Gläubigerausschusses unterzeichnet wird.
Für Käufer ist ein sorgfältig ausgearbeiteter LoI das wichtigste Instrument, um im Bieterverfahren als seriöser Interessent wahrgenommen zu werden: konkrete Zahlen statt vager Absichten, eine belastbare Finanzierungsbestätigung und ein realistischer Zeitplan erhöhen die Chance, in die nächste Runde und damit an den Datenraum zu gelangen, deutlich.
Verwandte Begriffe
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- → Insolvenzverwalter— Vom Insolvenzgericht bestellter Vertreter der Insolvenzmasse. Übernimmt Verfügungsgewalt, …
- → Asset-Deal— Kauf einzelner Wirtschaftsgüter (Marke, Warenbestand, Verträge, Personal) statt der Gesell…
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