Share-Deal

Kauf der Gesellschaftsanteile — inklusive aller Verbindlichkeiten. In der Insolvenz Ausnahme.

Beim Share-Deal erwirbt der Käufer die Geschäftsanteile der Gesellschaft. Er wird damit neuer Anteilseigner und übernimmt alle Rechte und Pflichten — auch Altverbindlichkeiten, Rechtsstreite und Nachhaftungen.

In der Insolvenz kommt der Share-Deal praktisch nur im Rahmen eines Insolvenzplans nach § 217 ff. InsO vor: der Plan sieht Anteilsübertragung an den Investor plus Entschuldung vor. Vorteil: gesellschaftliche Kontinuität, Lizenzen und Konzessionen bleiben erhalten. Nachteil: extreme Komplexität, längere Zeitachse (6–12 Monate), steuerliche Risiken (§ 8c KStG).

Praktisch relevant bei mittelgroßen bis großen Verfahren mit substanziellem Fortführungswert, wo die Rechtsträger-Identität für den Wert wesentlich ist — Software-Unternehmen, regulierte Branchen, Marken mit langjährig aufgebauten Kundenbeziehungen.

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