Exklusivität (Exclusivity Period)
Zeitlich begrenzte Zusage des Verwalters, während der Due-Diligence-Phase nicht parallel mit anderen Bietern zu verhandeln — meist erst nach einem verbindlichen LOI und selten ohne Gegenleistung gewährt.
Exklusivität ist die Zusage des Verkäufers (bzw. des Insolvenzverwalters), für einen festgelegten Zeitraum — üblich sind zwei bis sechs Wochen — nicht mit anderen Interessenten zu verhandeln, damit der Käufer die Due Diligence und Vertragsverhandlung ohne konkurrierenden Zeitdruck abschließen kann. Sie wird typischerweise erst nach Unterzeichnung eines Letter of Intent gewährt.
In der Insolvenz ist Exklusivität für den Verwalter heikel: er ist gesetzlich zur bestmöglichen Verwertung im Interesse der Gläubigergesamtheit verpflichtet (§ 1 InsO) und riskiert bei einer voreiligen Exklusivitätszusage, ein besseres Konkurrenzangebot auszuschließen. Praxis ist daher entweder ein zeitlich sehr kurzes, informelles Exklusivitätsfenster oder — häufiger — ein strukturiertes Bieterverfahren ganz ohne Exklusivität, bei dem mehrere Interessenten parallel bis kurz vor Signing verhandeln.
Für Käufer heißt das: Exklusivität muss man sich in der Insolvenz meist verdienen — durch ein besonders belastbares, hoch finanziertes Angebot (Finanzierungsnachweis, wenig Vorbehalte) oder durch frühen Kontakt vor dem eigentlichen Bieterverfahren. Ohne das bleibt der Wettbewerbsdruck bis zum Closing bestehen.
Verwandte Begriffe
- → Bieterverfahren— Strukturierter, meist zweistufiger Investorenprozess, mit dem der Insolvenzverwalter mehre…
- → Letter of Intent (LoI)— Unverbindliche schriftliche Absichtserklärung eines Kaufinteressenten gegenüber dem Insolv…
- → Due Diligence (Red-Flag-Prüfung)— Sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor der Kaufentscheidung. In der Insolvenz meist …
- → Distressed M&A— Unternehmenskäufe im Krisen- oder Insolvenzumfeld. Charakterisiert durch komprimierte Zeit…