Going-Concern
Kauf des Unternehmens als fortführungsfähige Einheit — Personal, Kunden, Betrieb bleiben zusammen. In der Insolvenz der Königsweg für strategische Käufer.
Going-Concern bezeichnet den Erwerb eines Betriebs als lebendige, fortführungsfähige Einheit — im Gegensatz zur Einzelverwertung (Zerlegung + Verkauf der Assets). Mitarbeiter, Kunden, Lieferantenbeziehungen, laufende Verträge und operative Prozesse werden zusammengehalten und gehen als Ganzes auf den Käufer über.
In der Insolvenz ist der Going-Concern-Verkauf meist die vom Verwalter bevorzugte Verwertungsart, wenn ein Käufer verfügbar ist: er maximiert typischerweise den Erlös (Fortführungswert > Zerschlagungswert), erhält Arbeitsplätze und wird von Gläubigerausschuss und Gericht besser akzeptiert. Umsetzung fast immer als Asset-Deal aus laufender Insolvenz.
Praktisch wichtig: Ein Going-Concern-Deal setzt voraus, dass der Käufer VOR dem Berichtstermin (§ 29 InsO) mit dem Verwalter in Kontakt tritt und ein indikatives Angebot vorlegt. Wer erst nach Zerschlagungsbeschluss anfragt, findet nur noch Einzelassets.
Verwandte Begriffe
- → Asset-Deal— Kauf einzelner Wirtschaftsgüter (Marke, Warenbestand, Verträge, Personal) statt der Gesell…
- → Insolvenzverwalter— Vom Insolvenzgericht bestellter Vertreter der Insolvenzmasse. Übernimmt Verfügungsgewalt, …
- → Berichtstermin (§ 156 InsO)— Erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren. Verwalter berichtet über Vermögensstand …
- → Distressed M&A— Unternehmenskäufe im Krisen- oder Insolvenzumfeld. Charakterisiert durch komprimierte Zeit…