Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)

Vorläufige Eigenverwaltung mit Sanierungsschutz. Erlaubt dem Schuldner bis zu 3 Monate ohne Zwangsvollstreckungen zur Vorlage eines Sanierungsplans.

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270b InsO. Der Schuldner erhält bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan (Insolvenzplan) auszuarbeiten. In dieser Zeit sind Zwangsvollstreckungen ausgesetzt.

Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners und eine Bescheinigung eines geeigneten Sachverständigen, dass die Sanierung erfolgsversprechend ist (fehlende oder drohende Zahlungsunfähigkeit; kein Insolvenzgrund der Überschuldung).

Für Käufer signalisiert das Schutzschirm-Verfahren einen strukturierten Restrukturierungsansatz. Deals in der Schutzschirm-Phase sind typischerweise Investoren-Deals im Rahmen des Sanierungsplans — nicht klassische Asset-Deals.

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