Standard insolvencyInsolvency openedLate phase · 92d

AKO Grundbesitz GmbH

Case number: 500 IN 79/25Court: DüsseldorfState: Nordrhein-Westfalen

AKO Grundbesitz GmbH manages real estate and assets in Düsseldorf with a share capital of €25,000.

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Stage
Insolvency opened
day 92
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opening phase over
Court / region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Industry
Real estate
verwalter
Rechtsanwältin Natascha Habura
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning AKO Grundbesitz GmbH (Düsseldorf, 40545) were opened on 2026-06-09 at the Düsseldorf (case no. 500 IN 79/25). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Natascha Habura was appointed as insolvency administrator. AKO Grundbesitz GmbH is a registered GmbH. Its registered business purpose is: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen..

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 79/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91096 eingetragenen AKO Grundbesitz GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […] und Jennifer Arvanitidis, wird wegen ZahlungsunfähigShow full announcement ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 79/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91096 eingetragenen AKO Grundbesitz GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […] und Jennifer Arvanitidis, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.06.2026, um 09:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. . Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Telefon: 0211/6585290, Fax: 021165852929. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 29.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung unbeweglicher Gegenstände aus freier Hand, Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 500 IN 79/25 Düsseldorf, 08.06.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
AKO Grundbesitz GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 91096 · Amtsgericht Düsseldorf
Registered seat
Düsseldorf, 40545
Business address
Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545, Düsseldorf
Business purpose
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen.
Share capital
€25.000
Founded on

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Deal windowLikely too late for the whole businessNotice published 93 days ago

The report meeting has passed and continue-or-liquidate has been decided. The whole business is usually spoken for; individual assets (brand, domain, IP, machines) are often cheaper from here.

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-07-29
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-07-29
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwältin Natascha Habura
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is AKO Grundbesitz GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning AKO Grundbesitz GmbH (Düsseldorf, 40545) were opened on 2026-06-09 at the Düsseldorf (case no. 500 IN 79/25).

Which court handles the insolvency of AKO Grundbesitz GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Düsseldorf. The proceedings are conducted under case number 500 IN 79/25.

Who is the insolvency administrator of AKO Grundbesitz GmbH?+

Rechtsanwältin Natascha Habura, Düsseldorf was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

What is the registered business purpose of AKO Grundbesitz GmbH?+

The register lists its business purpose as: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen..

Can AKO Grundbesitz GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?