Standard insolvencyInsolvency openedLate phase · 91d

All Court Systems GmbH

Case number: 502 IN 151/25Court: DüsseldorfState: Nordrhein-Westfalen

All Court Systems GmbH plans and installs sports facilities and innovative flooring solutions for B2B clients in Germany.

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Stage
Insolvency opened
day 91
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~1 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Industry
Construction & trades
verwalter
Rechtsanwältin Marion Gutheil
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning All Court Systems GmbH (Düsseldorf, 40547) were opened on 2026-06-10 at the Düsseldorf (case no. 502 IN 151/25). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Marion Gutheil was appointed as insolvency administrator. All Court Systems GmbH is a registered GmbH, founded on 2015-03-26. Its registered business purpose is: Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig..

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Standard insolvencyHRB HRB 74712Bid window ~1 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 151/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74712 eingetragenen All Court Systems GmbH, Weezer Str. 4a, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei GericShow full announcement ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 151/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74712 eingetragenen All Court Systems GmbH, Weezer Str. 4a, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 03.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 151/25 Düsseldorf, 08.06.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
All Court Systems GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 74712 · Amtsgericht Düsseldorf
Registered seat
Düsseldorf, 40547
Business address
Weezer Str. 4 a, 40547, Düsseldorf
Business purpose
Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig.
Share capital
€28.125
Founded on
2015-03-26
Representation rules
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-08-03
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwältin Marion Gutheil
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is All Court Systems GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning All Court Systems GmbH (Düsseldorf, 40547) were opened on 2026-06-10 at the Düsseldorf (case no. 502 IN 151/25).

Which court handles the insolvency of All Court Systems GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Düsseldorf. The proceedings are conducted under case number 502 IN 151/25.

Who is the insolvency administrator of All Court Systems GmbH?+

Rechtsanwältin Marion Gutheil, Düsseldorf was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

What is the registered business purpose of All Court Systems GmbH?+

The register lists its business purpose as: Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig..

Can All Court Systems GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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