Provisional insolvencyPreliminary measure

Bäckerei Maier GmbH

Case number: IN 1378/26Court: NürnbergState: Bayern

Traditional craft bakery in Memmingen, sole proprietorship, selling bread and baked goods in-store.

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Stage
Preliminary measure
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Insolvenzgeld window
Court / region
Nürnberg
Bayern
Industry
Retail (offline)
verwalter
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning Bäckerei Maier GmbH were applied for on 2026-09-03 at the Nürnberg (case no. IN 1378/26). Procedure type: Provisional insolvency. Rechtsanwalt Patrick Meyerle was appointed as insolvency administrator.

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Az.: IN 1378/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Bäckerei Maier GmbH, Parsberger Straße 4a, 92331 Lupburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8802 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], Gz.: 26/202013 auf Eröffnung dShow full announcement ↓
Az.: IN 1378/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Bäckerei Maier GmbH, Parsberger Straße 4a, 92331 Lupburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8802 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], Gz.: 26/202013 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 03.09.2026 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: +49(911)999099-0, Telefax: +49(911)999099-50. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Verfahrenskonto einzuziehen und dort zu verwahren. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Den Gläubigern des Schuldners wird die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Auskünfte bei Behörden etc. (insbesondere Finanzamt, Hauptzollamt, Gerichtsvollzieher, Kreditinstitute) einzuholen. Dem Schuldner wird untersagt, bewegliche Gegenstände an Gläubiger, die Aus-oder Absonderungsrechte geltend machen, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters herauszugeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.09.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Preliminary proceedings. The preliminary administrator is securing the estate and generally cannot transfer the business yet — but this is when the bidder list forms. Being known now is why you get the call later.

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Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

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Rechtsanwalt Patrick Meyerle
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Frequently asked questions

Is Bäckerei Maier GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Bäckerei Maier GmbH were applied for on 2026-09-03 at the Nürnberg (case no. IN 1378/26).

Which court handles the insolvency of Bäckerei Maier GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Nürnberg. The proceedings are conducted under case number IN 1378/26.

Who is the insolvency administrator of Bäckerei Maier GmbH?+

Rechtsanwalt Patrick Meyerle, Nürnberg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can Bäckerei Maier GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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