Standard insolvencyInsolvency openedEarly phase · 0d

Digitales Kompetenzzentrum GmbH

Case number: 80 IN 521/26Court: BochumState: Nordrhein-Westfalen
Buyer interest
🔒
Days since opening
0
Share capital
€37.500
Industry
verwalter
Robert Fliegner
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning Digitales Kompetenzzentrum GmbH (Witten, 58455) were opened on 2026-08-03 at the Bochum (case no. 80 IN 521/26). Procedure type: Standard insolvency. Robert Fliegner was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-10-02.

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Legal name
Digitales Kompetenzzentrum GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 18105 · Amtsgericht Bochum
Registered seat
Witten, 58455
Business address
Alfred-Herrhausen-Straße 45, 58455, Witten
Business purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes sowie Hilfs- und Halbfertigteile mit Schwerpunkt im Bereich digitaler Fertigung, Durchführung von Fort-, Schulungs- und Weiterbildungsseminaren sowie Vertrieb-, Support- und damit verbundende Dienstleistungen von Dentalprodukten und Geräten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen und/oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Share capital
€37.500
Founded on
2019-07-18

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-08-03Claim deadline (§174)2026-10-02Verification meeting (§29)2026-10-30

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Key deadlines

Claim deadline
2026-10-02
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-30
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 521/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105 eingetragenen Digitales Kompetenzzentrum GmbH, Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Herstellung sämtlichen zahntechnischShow full announcement ↓
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 521/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105 eingetragenen Digitales Kompetenzzentrum GmbH, Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […]. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - zur Übertragung des Geschäftsbetriebes Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 80 IN 521/26 Amtsgericht Bochum, 01.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is Digitales Kompetenzzentrum GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Digitales Kompetenzzentrum GmbH (Witten, 58455) were opened on 2026-08-03 at the Bochum (case no. 80 IN 521/26).

Which court handles the insolvency of Digitales Kompetenzzentrum GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Bochum. The proceedings are conducted under case number 80 IN 521/26.

Who is the insolvency administrator of Digitales Kompetenzzentrum GmbH?+

Robert Fliegner, Herne was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-10-02.

Can Digitales Kompetenzzentrum GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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