Standard insolvencyInsolvency openedMid phase · 63d

DNW Invest GmbH

Case number: 67a IN 297/25Court: HamburgState: Hamburg

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Stage
Insolvency opened
day 63
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Court / region
Hamburg
Hamburg
Industry
Financial services & holdings
verwalter
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning DNW Invest GmbH were opened on 2026-07-08 at the Hamburg (case no. 67a IN 297/25). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-31.

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2025 bei Gericht eingeganShow full announcement ↓
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […]. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des […], 4. Etage, Sitzungssaal B405. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, hier: Die Gläubigerversammlung stimmt gem. § 160 Abs. 1 und 2 InsO der bestmöglichen Verwertung des Grundbesitzes zu - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des […] (4. Stock im Anbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Der Gläubigerantrag ist zulässig und begründet. Die Antragstellerin hat eine ihr zustehende und gegen die Schuldnerin gerichtete Forderung sowie die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin glaubhaft gemacht, §§ 14 Abs. 1 Ins; 4 Abs. 1 InsO i.V.m. § 294 ZPO. Die insoweit geäußerten Einwände der Schuldnerin greifen nicht durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Morgen in dem Gutachten vom 23.06.2026, dort Seite 10 ff., Bezug genommen. Auf Grund des genannten ausführlichen und nachvollziehbaren Gutachtens steht auch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass bei der Schuldnerin die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 67a IN 297/25 Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026

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§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-09-30
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-09-30
§29 InsO — verification of the lodged claims.
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Is DNW Invest GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning DNW Invest GmbH were opened on 2026-07-08 at the Hamburg (case no. 67a IN 297/25).

Which court handles the insolvency of DNW Invest GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Hamburg. The proceedings are conducted under case number 67a IN 297/25.

Who is the insolvency administrator of DNW Invest GmbH?+

Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hamburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-31.

Can DNW Invest GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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