Standard insolvencyPreliminary measure

DSB Verwaltungs GmbH

Case number: 670 IN 15/26Court: PotsdamState: Brandenburg

Rental of movable and immovable property and fiber optic installation, based in Kloster Lehnin, founded in 2023.

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Preliminary measure
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Court / region
Potsdam
Brandenburg
Industry
Construction & trades
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Case summary

Insolvency proceedings concerning DSB Verwaltungs GmbH (Kloster Lehnin, 14797) were applied for on 2026-06-18 at the Potsdam (case no. 670 IN 15/26). Procedure type: Standard insolvency. DSB Verwaltungs GmbH is a registered GmbH, founded on 2023-04-27. Its registered business purpose is: Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage)..

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Standard insolvencyHRB HRB 37170Bid window ~9 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

670 IN 15/26 In dem Verfahren über den Antrag der Finanzamt Brandenburg, Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DSB Verwaltungs GmbH, Grabenstraße 1, 14797 Kloster Lehnin, vertreten durch: […] RShow full announcement ↓
670 IN 15/26 In dem Verfahren über den Antrag der Finanzamt Brandenburg, Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DSB Verwaltungs GmbH, Grabenstraße 1, 14797 Kloster Lehnin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 37170 P - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Felix Rechtsanwalts GmbH, Schleusenstraße 5, 14712 Rathenow hat das Amtsgericht Potsdam am 01.04.2026 beschlossen: | Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt. Der Beschluss vom 12.03.2026 (Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung) wird aufgehoben. Der Sachverständige wird vom Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens entbunden. Der Verfahrenswert wird auf 97.494 € festgesetzt (§§ 58 Absatz 2, 43 Absatz 1 GKG). | Gründe: | Die antragstellende Gläubigerin, deren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nach § 14 InsO zulässig war, hat die Hauptsache für erledigt erklärt, da inzwischen die verfahrensgegenständliche Forderung erfüllt wurde. Die Schuldnerin hat sich der Erledigungserklärung ausdrücklich angeschlossen. Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht nicht mehr. Die Grundlage für Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO ist entfallen. Die Kostenentscheidung folgt dem Antrag der Gläubigerseite und entspricht im Übrigen dem billigen Ermessen, §§ 4 InsO, 91 a ZPO. Der Gegenstandswert entspricht der Höhe der Gläubigerforderung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung zu 1 kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem vierten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam, 01.04.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
DSB Verwaltungs GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 37170 · Amtsgericht Potsdam
Registered seat
Kloster Lehnin, 14797
Business address
Grabenstraße 1, 14797, Kloster Lehnin
Business purpose
Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage).
Share capital
€25.000
Founded on
2023-04-27
Representation rules
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.

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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is DSB Verwaltungs GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning DSB Verwaltungs GmbH (Kloster Lehnin, 14797) were applied for on 2026-06-18 at the Potsdam (case no. 670 IN 15/26).

Which court handles the insolvency of DSB Verwaltungs GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Potsdam. The proceedings are conducted under case number 670 IN 15/26.

What is the registered business purpose of DSB Verwaltungs GmbH?+

The register lists its business purpose as: Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage)..

Can DSB Verwaltungs GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?