Provisional insolvencyPreliminary measure

e-ITK SYSTEME GmbH

Case number: 402 IN 1578/26Court: LeipzigState: Sachsen
Buyer interest
🔒
Days since opening
Share capital
€25.000
Industry
B2B services
verwalter
Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning e-ITK SYSTEME GmbH (Grimma, 04668) were applied for on 2026-08-04 at the Leipzig (case no. 402 IN 1578/26). Procedure type: Provisional insolvency. Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi (Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft) was appointed as insolvency administrator.

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Legal name
e-ITK SYSTEME GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 24820 · Amtsgericht Leipzig
Registered seat
Grimma, 04668
Business address
Karl-Marx-Straße 8, 04668, Grimma
Business purpose
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und der Telekommunikation, insbesondere Erarbeitung von Lösungsentwicklungen sowie Ausbildung und Schulung, Vertrieb von Hard- und Software
Share capital
€25.000
Founded on
Representation rules
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayPreliminary measure2026-08-04

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Firm: Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Contact details (phone, email, address)

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1578/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH, Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma, vertreten durch: […] ergeht am 03.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird Show full announcement ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1578/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH, Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma, vertreten durch: […] ergeht am 03.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 03.08.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […]Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft Karl-Heine-Straße 16 04229 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 31980100 Telefax: 0341 31980110 Email geschäftlich: leipzig@stapper.in bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). 4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. 5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. 6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu. 7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO). 8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO). 9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. 10. ... 11. ... Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is e-ITK SYSTEME GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning e-ITK SYSTEME GmbH (Grimma, 04668) were applied for on 2026-08-04 at the Leipzig (case no. 402 IN 1578/26).

Which court handles the insolvency of e-ITK SYSTEME GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Leipzig. The proceedings are conducted under case number 402 IN 1578/26.

Who is the insolvency administrator of e-ITK SYSTEME GmbH?+

Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi (Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft), Leipzig was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

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