Standard insolvencyPreliminary measure

GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH

Case number: 15 IN 155/26Court: NeuruppinState: Brandenburg

GmbH for construction assembly and services, based in Hohen Neuendorf, founded in 2025.

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Stage
Preliminary measure
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Insolvenzgeld window
Court / region
Neuruppin
Brandenburg
Industry
Construction & trades
verwalter
Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH (Hohen Neuendorf, 16540) were applied for on 2026-08-12 at the Neuruppin (case no. 15 IN 155/26). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe was appointed as insolvency administrator.

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Standard insolvencyHRB HRB 15242 NPBid window ~92 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

15 IN 155/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH, Friedrich-Engels-Straße 13, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 15242 NP - SchShow full announcement ↓
15 IN 155/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH, Friedrich-Engels-Straße 13, 16540 Hohen Neuendorf, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 15242 NP - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 12.08.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […]. - wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. - die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18 a 16816 Neuruppin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 15242 NP · Amtsgericht Neuruppin
Registered seat
Hohen Neuendorf, 16540
Business address
Friedrich-Engels-Str. 13, 16540, Hohen Neuendorf
Business purpose
Erbringung von Montageleistungen und Service am Bau.
Share capital
€25.000
Founded on
2025-07-10
Representation rules
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

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Is GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH (Hohen Neuendorf, 16540) were applied for on 2026-08-12 at the Neuruppin (case no. 15 IN 155/26).

Which court handles the insolvency of GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Neuruppin. The proceedings are conducted under case number 15 IN 155/26.

Who is the insolvency administrator of GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH?+

Rechtsanwältin Eva Tichek-Poppe, Berlin was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can GBS Gesellschaft für Baumontage und Service GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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