Standard insolvencyInsolvency openedMid phase · 36d

HIGOBI Immobilien GmbH

Case number: 80 IN 645/26Court: KarlsruheState: Baden-Württemberg

HIGOBI Immobilien GmbH offers property management and consulting services in Karlsruhe, established in 2025.

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Stage
Insolvency opened
day 36
Bid window
~56 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Industry
Real estate
verwalter
Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning HIGOBI Immobilien GmbH (Karlsruhe, 76149) were opened on 2026-08-05 at the Karlsruhe (case no. 80 IN 645/26). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-18. HIGOBI Immobilien GmbH is a registered GmbH, founded on 2025-05-22. Its registered business purpose is: Die Verwaltung von Grundbesitz aller Art einschließlich der Tätigkeit als Verwalter nach § 26a WEG sowie die Mietverwaltung, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Entwicklung, Beratung und Projektierung von Immobilien und Grundstücken aller Art (Makler und Darlehensvermittler i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO), die Immobiliardarlehensvermittlung i.S. des § 34i GewO, die Erstellung von Immobiliengutachten,die Entrümpelung, die Tatortreinigung..

Facts from the official notice and register that change how you approach this case.

Standard insolvencyHRB HRB 755353Bid window ~56 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

80 IN 645/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIGOBI Immobilien GmbH Johann-Georg-Schlosser-Straße 11 76149 Karlsruhe vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 755353 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wirShow full announcement ↓
80 IN 645/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIGOBI Immobilien GmbH Johann-Georg-Schlosser-Straße 11 76149 Karlsruhe vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 755353 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim Telefon: 0621 440040 Telefax: 0621 448399 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 02.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
HIGOBI Immobilien GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 755353 · Amtsgericht Mannheim
Registered seat
Karlsruhe, 76149
Business address
Johann-Georg-Schlosser-Straße 11, 76149, Karlsruhe
Business purpose
Die Verwaltung von Grundbesitz aller Art einschließlich der Tätigkeit als Verwalter nach § 26a WEG sowie die Mietverwaltung, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Entwicklung, Beratung und Projektierung von Immobilien und Grundstücken aller Art (Makler und Darlehensvermittler i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO), die Immobiliardarlehensvermittlung i.S. des § 34i GewO, die Erstellung von Immobiliengutachten,die Entrümpelung, die Tatortreinigung.
Share capital
€25.002
Founded on
2025-05-22
Representation rules
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Company profile

AI-generated dossier

Deal windowAct nowNotice published 36 days ago

Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Next dateClaims deadline — creditors', not yours2026-09-18 · in 8 days

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-18
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-11-02
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is HIGOBI Immobilien GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning HIGOBI Immobilien GmbH (Karlsruhe, 76149) were opened on 2026-08-05 at the Karlsruhe (case no. 80 IN 645/26).

Which court handles the insolvency of HIGOBI Immobilien GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Karlsruhe. The proceedings are conducted under case number 80 IN 645/26.

Who is the insolvency administrator of HIGOBI Immobilien GmbH?+

Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder, Mannheim was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-18.

What is the registered business purpose of HIGOBI Immobilien GmbH?+

The register lists its business purpose as: Die Verwaltung von Grundbesitz aller Art einschließlich der Tätigkeit als Verwalter nach § 26a WEG sowie die Mietverwaltung, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, der Kauf, Verkauf, die Vermietung, Entwicklung, Beratung und Projektierung von Immobilien und Grundstücken aller Art (Makler und Darlehensvermittler i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO), die Immobiliardarlehensvermittlung i.S. des § 34i GewO, die Erstellung von Immobiliengutachten,die Entrümpelung, die Tatortreinigung..

Can HIGOBI Immobilien GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?