Standard insolvencyInsolvency openedLate phase · 92d

International Children's Fund (Deutschland) gGmbH

Case number: 70d IN 408/25Court: KölnState: Nordrhein-Westfalen

International Children's Fund (Deutschland) gGmbH promotes child and youth welfare with a capital of €25,000.

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Stage
Insolvency opened
day 92
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opening phase over
Court / region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Industry
Other
verwalter
Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) were opened on 2026-06-10 at the Köln (case no. 70d IN 408/25). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-09. International Children's Fund (Deutschland) gGmbH is a registered company, founded on 2007-02-01. Its registered business purpose is: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 408/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96512 eingetragenen International Children's Fund (Deutschland) gGmbH, Lessingstraße 3, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und ÜberschShow full announcement ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 408/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96512 eingetragenen International Children's Fund (Deutschland) gGmbH, Lessingstraße 3, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.06.2026, um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 02171 4047 25, Fax: 02171 4047 22. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70d IN 408/25 Köln, 10.06.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
International Children's Fund (Deutschland) gGmbH
Legal form
Register number
HRB HRB 96512 · Amtsgericht Köln
Registered seat
Leverkusen, 51379
Business address
Lessingstraße 3, 51379, Leverkusen
Business purpose
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Share capital
€25.000
Founded on
2007-02-01

Company profile

AI-generated dossier

Deal windowLikely too late for the whole businessNotice published 92 days ago

The report meeting has passed and continue-or-liquidate has been decided. The whole business is usually spoken for; individual assets (brand, domain, IP, machines) are often cheaper from here.

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-09
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-09-09
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-09-09
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is International Children's Fund (Deutschland) gGmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) were opened on 2026-06-10 at the Köln (case no. 70d IN 408/25).

Which court handles the insolvency of International Children's Fund (Deutschland) gGmbH and what is the case number?+

The competent court is the Köln. The proceedings are conducted under case number 70d IN 408/25.

Who is the insolvency administrator of International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+

Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus, Leverkusen was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-09.

What is the registered business purpose of International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+

The register lists its business purpose as: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..

Can International Children's Fund (Deutschland) gGmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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