Standard insolvencyInsolvency openedMid phase · 54d

OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH

Case number: 218 IN 1083/25Court: ChemnitzState: Sachsen

OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L. manufactures textile products like yarns and silks.

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Stage
Insolvency opened
day 54
Bid window
~38 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Chemnitz
Sachsen
Industry
Manufacturing
verwalter
Rechtsanwalt Thomas Beck
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH (Flöha, 09557) were opened on 2026-06-24 at the Chemnitz (case no. 218 IN 1083/25). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwalt Thomas Beck was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-07.

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L., Heinrich-Heine-Straße 5, 09557 Flöha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 514 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen FlächengeShow full announcement ↓
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L., Heinrich-Heine-Straße 5, 09557 Flöha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 514 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen Flächengebilden sowie deren Veredelung) wird am 19.06.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […] 31 - 33 01099 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Telefax: 0351 26441101 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de Website: www.anwaelte-beck.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 07.08.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.09.2026 beim […] schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 514 · Amtsgericht Chemnitz
Registered seat
Flöha, 09557
Business address
Heinrich-Heine-Straße 5, 09557, Flöha
Business purpose
Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen Flächengebilden sowie deren Veredelung.
Share capital
€5.000.000
Founded on
1990-06-26

Company profile

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Deal windowAct nowNotice published 54 days ago

Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-07
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwalt Thomas Beck
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Frequently asked questions

Is OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH (Flöha, 09557) were opened on 2026-06-24 at the Chemnitz (case no. 218 IN 1083/25).

Which court handles the insolvency of OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Chemnitz. The proceedings are conducted under case number 218 IN 1083/25.

Who is the insolvency administrator of OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH?+

Rechtsanwalt Thomas Beck, Dresden was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-07.

Can OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

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