Standard insolvencyPreliminary measure

Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt)

Case number: 650 IN 29/26Court: PotsdamState: Brandenburg

Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG provides security services in Germany, exact scale not available.

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Court / region
Potsdam
Brandenburg
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Case summary

Insolvency proceedings concerning Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt) were applied for on 2026-06-22 at the Potsdam (case no. 650 IN 29/26). Procedure type: Standard insolvency.

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Standard insolvencyWebsite liveHRB HRB 39590 PBid window ~12 days

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Az.: 650 IN 29/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt), Baruther Straße 4, 15806 Zossen, vertreten durch: […]. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu veShow full announcement ↓
Az.: 650 IN 29/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt), Baruther Straße 4, 15806 Zossen, vertreten durch: […]. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.

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Is Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt) were applied for on 2026-06-22 at the Potsdam (case no. 650 IN 29/26).

Which court handles the insolvency of Poseidon Sicherheitsdienst und Service UG (haftungsbeschränkt) and what is the case number?+

The competent court is the Potsdam. The proceedings are conducted under case number 650 IN 29/26.

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