Standard insolvencyInsolvency openedMid phase · 35d

Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG

Case number: 504 IN 133/26Court: DüsseldorfState: Nordrhein-Westfalen

Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG is a non-publicly stated consulting firm located in Düsseldorf.

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Stage
Insolvency opened
day 35
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Court / region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Case summary

Insolvency proceedings concerning Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG (Düsseldorf, 40212) were opened on 2026-07-13 at the Düsseldorf (case no. 504 IN 133/26). Procedure type: Standard insolvency. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-24.

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 133/26 504 IN 133/26 AMTSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27314 eingetragenen Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertretenShow full announcement ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 133/26 504 IN 133/26 AMTSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27314 eingetragenen Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.09.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 31.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Düsseldorf, 13.07.2026 Amtsgericht Junius Richterin am Amtsgericht 504 IN 133/26 Düsseldorf, 13.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG
Legal form
GmbH & Co. KG
Register number
HRA HRA 27314 · Amtsgericht Düsseldorf
Registered seat
Düsseldorf, 40212
Business address
Königsallee 98, 40212, Düsseldorf
Business purpose
Share capital
Founded on

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-24
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-09-14
§29 InsO — verification of the lodged claims.
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Is Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG (Düsseldorf, 40212) were opened on 2026-07-13 at the Düsseldorf (case no. 504 IN 133/26).

Which court handles the insolvency of Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG and what is the case number?+

The competent court is the Düsseldorf. The proceedings are conducted under case number 504 IN 133/26.

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Can Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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