Standard insolvencyInsolvency openedEarly phase · 0d

SOLANEVO GmbH

Case number: 20 IN 259/26Court: RavensburgState: Baden-Württemberg
Buyer interest
🔒
Days since opening
0
Share capital
Industry
verwalter
Dr. Matthäus Rösch
danckelmann
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning SOLANEVO GmbH were opened on 2026-08-03 at the Ravensburg (case no. 20 IN 259/26). Procedure type: Standard insolvency. Dr. Matthäus Rösch (danckelmann) was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-18.

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TodayOpening decree2026-08-03Claim deadline (§174)2026-09-18Verification meeting (§29)2026-10-08

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-18
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-08
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Dr. Matthäus Rösch
Firm: danckelmann
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

20 IN 259/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SOLANEVO GmbH, Tettnanger Straße 259, 88214 Ravensburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746373 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Planung, Vertrieb und Montage von Solarsystemen und WärShow full announcement ↓
20 IN 259/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SOLANEVO GmbH, Tettnanger Straße 259, 88214 Ravensburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 746373 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Planung, Vertrieb und Montage von Solarsystemen und Wärmesystemen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.07.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]3, 88214 Ravensburg Telefon: 0751 9771990 Telefax: 0751 97719920 Email: info@danckelmann.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 08.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is SOLANEVO GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning SOLANEVO GmbH were opened on 2026-08-03 at the Ravensburg (case no. 20 IN 259/26).

Which court handles the insolvency of SOLANEVO GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Ravensburg. The proceedings are conducted under case number 20 IN 259/26.

Who is the insolvency administrator of SOLANEVO GmbH?+

Dr. Matthäus Rösch (danckelmann), Ravensburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-18.

Can SOLANEVO GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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