Standard insolvencyInsolvency openedEarly phase · 0d

Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt)

Case number: 701 IN 300/26Court: NeubrandenburgState: Mecklenburg-Vorpommern
Buyer interest
🔒
Days since opening
0
Share capital
Industry
verwalter
Rechtsanwältin Eva Bodenstaff
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt) (Neubrandenburg) were opened on 2026-08-03 at the Neubrandenburg (case no. 701 IN 300/26). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Eva Bodenstaff was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-18.

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Legal name
Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Legal form
UG
Register number
HRB HRB 22139 · Amtsgericht Neubrandenburg
Registered seat
Neubrandenburg
Business address
Neubrandenburg
Business purpose
Share capital
Founded on

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-08-03Claim deadline (§174)2026-09-18Verification meeting (§29)2026-10-19

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-18
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-19
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Rechtsanwältin Eva Bodenstaff
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

701 IN 300/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt), Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 22139 - Schuldnerin - | 1. Das am 20.05.2026 bei GShow full announcement ↓
701 IN 300/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt), Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 22139 - Schuldnerin - | 1. Das am 20.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 07:00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […]-Straße 5, 17033 Neubrandenburg Telefon: 040-74077420 Telefax: 040-74077429 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 19.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 19.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der Insolvenzverwalter hat ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 20.05.2026 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen. Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt) (Neubrandenburg) were opened on 2026-08-03 at the Neubrandenburg (case no. 701 IN 300/26).

Which court handles the insolvency of Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt) and what is the case number?+

The competent court is the Neubrandenburg. The proceedings are conducted under case number 701 IN 300/26.

Who is the insolvency administrator of Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt)?+

Rechtsanwältin Eva Bodenstaff, Neubrandenburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-18.

Can Vier Tore Dienstleistung und Logistik UG (haftungsbeschränkt) or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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