Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 0d

Wirtz Werkzeugbau GmbH

Case number: 500 IN 172/26Court: KrefeldState: Nordrhein-Westfalen
Buyer interest
🔒
Days since opening
0
Share capital
€100.000
Industry
Manufacturing
verwalter
Dr. Christoph Niering
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning Wirtz Werkzeugbau GmbH (Krefeld, 47807) were opened on 2026-08-03 at the Krefeld (case no. 500 IN 172/26). Procedure type: Debtor in possession. Dr. Christoph Niering was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-24.

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Legal name
Wirtz Werkzeugbau GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 2392 · Amtsgericht Krefeld
Registered seat
Krefeld, 47807
Business address
Breuershofstraße 19, 47807, Krefeld
Business purpose
Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen und der Verkauf derartiger Fabrikate. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, und zwar im In- und Ausland.
Share capital
€100.000
Founded on
1981-11-23
Representation rules
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-08-03Claim deadline (§174)2026-09-24Report meeting (§29)2026-10-30Verification meeting (§29)2026-10-30

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-24
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-10-30
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-30
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 172/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2392 eingetragenen Wirtz Werkzeugbau GmbH, Breuershofstraße 19, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Show full announcement ↓
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 172/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2392 eingetragenen Wirtz Werkzeugbau GmbH, Breuershofstraße 19, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen und der Verkauf derartiger Fabrikate u.a. wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 02151 / 5813-0, Fax: 02151 / 5813-33. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Freitag, 30.10.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des […], 2. Etage, Sitzungssaal H 216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO): - Das Unternehmen der Schuldnerin wird - zunächst bis zum 31.12.2026 - vom Insolvenzverwalter mit Wirkung für die Masse fortgeführt. Der Insolvenzverwalter wird jedoch ermächtigt, das Unternehmen oder Betriebsteile einzustellen oder im Wege einer sanierenden Übertragung zu veräußern, sofern eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist. - Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, einen Rechtsstreit mit einem erheblichen Gegenstandswert anhängig zu machen oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen. Vertreter müssen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorweisen können. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des […], Zimmer Nr. H 47 niedergelegt. Ein Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens im Prüfungstermin bei Gericht erklärt werden. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: Sparkasse Krefeld, IBAN DE87320500000000511709, BIC SPKRDE33XXX. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 500 IN 172/26 Amtsgericht Krefeld, 01.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is Wirtz Werkzeugbau GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Wirtz Werkzeugbau GmbH (Krefeld, 47807) were opened on 2026-08-03 at the Krefeld (case no. 500 IN 172/26).

Which court handles the insolvency of Wirtz Werkzeugbau GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Krefeld. The proceedings are conducted under case number 500 IN 172/26.

Who is the insolvency administrator of Wirtz Werkzeugbau GmbH?+

Dr. Christoph Niering, Krefeld was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-24.

Can Wirtz Werkzeugbau GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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Wirtz Werkzeugbau GmbH — Insolvency proceeding (500 IN 172/26) · Übernahme-Radar