Bestandsgefährdung

Vermerk des Wirtschaftsprüfers, dass Zweifel an der Fortführung des Unternehmens bestehen. Frühwarnsignal für Distress.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses muss der Wirtschaftsprüfer die Fortführungsannahme (going concern) beurteilen. Wenn Zweifel bestehen, muss er das im Anhang oder im Bestätigungsvermerk offenlegen — die sogenannte „Bestandsgefährdung”.

Formulierung typischerweise: „Es bestehen wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit.” Bei kritischen Fällen: „Der Wirtschaftsprüfer hat den Bestätigungsvermerk versagt” — hartes Rot-Signal.

Für Käufer ist die Bestandsgefährdung ein sehr wertvolles Frühwarnsignal: sie erscheint typisch 6–24 Monate vor einer Insolvenz. Wer die Bestandsgefährdungs-Vermerke in Bundesanzeiger-Abschlüssen systematisch scannt, hat einen deutlichen Vorlauf gegenüber Deal-Wettbewerbern, die erst auf die § 9 InsO-Meldung warten.

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