Gewährleistungsausschluss & W&I-Versicherung

In Insolvenz-Asset-Deals verkauft der Verwalter praktisch immer „wie besehen” — mit weitgehendem Ausschluss von Sach- und Rechtsmängelgewährleistung. Eine W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity) kann diese Lücke für den Käufer schließen, ist in der Insolvenz aber seltener und teurer als im regulären M&A-Geschäft.

Der Insolvenzverwalter haftet der Masse gegenüber für sorgfältige Verwertung, hat aber wenig persönlichen Anreiz und meist auch keine wirtschaftliche Grundlage, dem Käufer weitreichende Garantien zu geben — die Masse ist nach Verteilung faktisch nicht mehr belangbar. Kaufverträge aus der Insolvenz schließen deshalb Sach- und Rechtsmängelgewährleistung regelmäßig weitgehend aus und beschränken sich auf Kern-Zusicherungen (Eigentum, Verfügungsbefugnis, keine bekannten Rechtsstreitigkeiten).

Eine W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity, auch Gewährleistungsversicherung) verlagert das Risiko fehlerhafter Verkäufer-Zusicherungen auf einen spezialisierten Versicherer, der bei Eintritt eines Schadens direkt an den Käufer zahlt — unabhängig von der Solvenz des Verkäufers. Für insolvenzspezifische Deals ist das Angebot enger als im regulären Markt: Versicherer verlangen eine belastbare Due-Diligence-Grundlage, die bei komprimierten Insolvenz-Zeitachsen oft fehlt, und schließen insolvenzspezifische Risiken (etwa Insolvenzanfechtung, § 613a-Übergänge) häufig aus oder bepreisen sie gesondert.

Für Käufer ist die Entscheidung früh zu treffen: ein Versicherungsmakler-Prozess braucht selbst im Eilverfahren zwei bis vier Wochen parallel zur Verhandlung. Ohne W&I-Deckung bleibt das Restrisiko schlicht beim Käufer — was sich im Kaufpreis, im Umfang der eigenen Due Diligence oder im vereinbarten Kaufpreiseinbehalt niederschlagen sollte.

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