Massekredit
Kredit, den der Insolvenzverwalter zulasten der Insolvenzmasse aufnimmt, um den laufenden Betrieb bis zur Verwertung zu finanzieren — keine Finanzierungsquelle für den Käufer.
Ein Massekredit ist Fremdkapital, das der Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO) aufnimmt, um den operativen Betrieb während der Insolvenz fortzuführen — Löhne, Wareneinkauf, Energie, laufende Miete. Er wird meist von spezialisierten Kreditgebern oder Distressed-Debt-Fonds bereitgestellt, weil klassische Hausbanken nach Insolvenzantrag selten neues Geld nachschießen.
Häufige Verwechslung: die ersten drei Monate der Löhne nach Insolvenzantrag werden meist nicht über einen Massekredit, sondern über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit vorfinanziert — ein separater, gesetzlich geregelter Mechanismus, kein Massekredit im engeren Sinn.
Für Käufer ist ein bestehender Massekredit vor allem ein Signal: der Verwalter setzt auf Fortführung (Going-Concern) statt Zerschlagung und ist bereit, dafür zusätzliches Fremdkapital gegen die Masse aufzunehmen. Er finanziert aber zu keinem Zeitpunkt den Kaufpreis des Käufers und wird beim Closing nicht auf ihn übertragen.
Verwandte Begriffe
- → Insolvenzverwalter— Vom Insolvenzgericht bestellter Vertreter der Insolvenzmasse. Übernimmt Verfügungsgewalt, …
- → Going-Concern— Kauf des Unternehmens als fortführungsfähige Einheit — Personal, Kunden, Betrieb bleiben z…
- → Sicherungsmaßnahme (§ 21 InsO)— Vorläufige Maßnahmen des Gerichts zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsbeschluss. Sicher…