Stalking-Horse-Gebot

Ein früh und verbindlich abgegebenes Kaufangebot, das die Preisuntergrenze für ein anschließendes Bieterverfahren setzt. Der Stalking-Horse-Bieter erhält im Gegenzug meist eine Abbruchentschädigung (Break-up Fee), falls ein höheres Gebot den Zuschlag erhält.

Ein Stalking-Horse-Gebot ist ein bereits verhandeltes, meist durch einen Letter of Intent oder Vorvertrag abgesichertes Kaufangebot, das der Insolvenzverwalter vor Beginn des eigentlichen Bieterverfahrens einholt. Es dient als Preisanker: Alle weiteren Interessenten müssen mindestens dieses Gebot überbieten, häufig um einen festgelegten Mindestschritt. Der Verwalter gewinnt dadurch eine belastbare Bewertungsgrundlage und Verhandlungssicherheit, statt ein Verfahren ohne bekannte Preisuntergrenze zu eröffnen.

Im Gegenzug für das Risiko, Due-Diligence-Aufwand und Verhandlungszeit in ein Angebot zu investieren, das am Ende von einem Dritten überboten werden kann, erhält der Stalking-Horse-Bieter üblicherweise eine vertraglich fixierte Abbruchentschädigung (Break-up Fee) — in der Praxis meist ein niedriger einstelliger Prozentsatz des Kaufpreises — sowie häufig eine Erstattung angefallener Beraterkosten. Aus dem US-amerikanischen Chapter-11-Verfahren stammend, wird die Struktur in Deutschland zunehmend bei größeren, professionell begleiteten Bieterverfahren eingesetzt, obwohl das deutsche Insolvenzrecht sie nicht ausdrücklich regelt.

Für Käufer eröffnet die Stalking-Horse-Rolle zwei Wege: als Erstbieter Verhandlungsvorsprung und Informationszugang zu sichern, gegen das Risiko, am Ende trotz Aufwand leer auszugehen — abgefedert durch die Break-up Fee; oder als Folgebieter ein bereits geprüftes, strukturiertes Angebot als Referenzpunkt zu nutzen, was die eigene Due Diligence verkürzen kann.

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