Transfergesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft)

Befristete Auffanggesellschaft, die von einem Betriebsübergang nicht übernommene Arbeitnehmer per dreiseitigem Vertrag aufnimmt, qualifiziert und in neue Beschäftigung vermittelt — statt sie direkt zu entlassen.

Wechseln Arbeitnehmer im Zuge eines Personalabbaus nicht in den übernehmenden Betrieb, können sie statt einer direkten Kündigung per dreiseitigem Vertrag — Arbeitnehmer, bisheriger Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter, Transfergesellschaft — in eine Transfergesellschaft wechseln. Der bestehende Arbeitsvertrag wird dabei einvernehmlich aufgehoben und durch ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft ersetzt, typischerweise für 6 bis 12 Monate.

Finanziert wird die Transfergesellschaft überwiegend durch Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit (§ 111 SGB III), ergänzt um einen Zuschuss der Insolvenzmasse bzw. des bisherigen Arbeitgebers. Während der Laufzeit werden die Beschäftigten qualifiziert, beraten und aktiv in neue Stellen vermittelt, statt unmittelbar in die Arbeitslosigkeit zu fallen. Die Einrichtung einer Transfergesellschaft wird üblicherweise gemeinsam mit dem Interessenausgleich und der Namensliste nach § 125 InsO verhandelt.

Für Käufer ist die Transfergesellschaft relevant, wenn ein Deal nur einen Teil der Belegschaft übernehmen soll: die nicht übernommenen Arbeitnehmer lassen sich sozialverträglich und mit geringerem Prozessrisiko ausgliedern, ohne dass der Käufer selbst Kündigungen aussprechen oder eine Abgrenzungsdiskussion um den Umfang des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) mit jedem Einzelnen führen muss. Die Kosten trägt in der Regel die Insolvenzmasse — beeinflusst also die Verwertungsquote, nicht direkt den Kaufpreis.

Verwandte Begriffe

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