Vendor Due Diligence (VDD)

Vom Verkäufer bzw. Verwalter beauftragte Due-Diligence-Prüfung, deren Bericht mehreren Bietern parallel zur Verfügung gestellt wird. Beschleunigt Bieterverfahren und senkt den Prüfungsaufwand für jeden einzelnen Interessenten.

Bei der Vendor Due Diligence beauftragt nicht der Käufer, sondern die Verkäuferseite — im Insolvenzkontext der Verwalter oder Sachwalter — eine Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Finanzen, Recht, Steuern und ggf. Commercial-Themen des Zielunternehmens. Das Ergebnis ist ein Bericht (Fact Book, teils mit Red-Flag-Abschnitt), der interessierten Bietern unter NDA zur Verfügung gestellt wird.

In der Insolvenz wird die VDD häufig bereits in der SICHMASS-Phase oder unmittelbar nach Eröffnung in Auftrag gegeben, um das Bieterverfahren zu beschleunigen — gerade bei Going-Concern-Verkäufen mit engem Zeitfenster reicht die Zeit für individuelle Buy-Side-Prüfungen jedes Bieters oft nicht aus. Der Bericht wird teils anonymisiert oder aggregiert weitergegeben, um die Wettbewerbsposition einzelner Bieter zu schützen; ergänzend werden oft Reliance Letters ausgestellt, die es Bietern erlauben, sich auf die Prüfungsergebnisse zu verlassen, ohne sie auf eigene Kosten zu wiederholen.

Für Käufer verkürzt die VDD den eigenen Prüfungsaufwand erheblich, ersetzt aber keine eigene Confirmatory Due Diligence auf zentrale Risikofelder — Rechtstitel, Arbeitsrecht (§ 613a BGB), Steuern, Insolvenzanfechtungs-Risiken. Der Bericht ist verkäuferseitig beauftragt und entsprechend nicht neutral; erfahrene Käufer nutzen ihn als Ausgangspunkt, nicht als Ersatz für eigene Prüfung.

Verwandte Begriffe

Vendor Due Diligence (VDD) · Wissen · Übernahme-Radar