Zerschlagungswert vs. Fortführungswert

Zwei Bewertungsmaßstäbe für die Insolvenzmasse: der Erlös aus Einzelverwertung (Zerschlagung) gegenüber dem höheren Wert bei Verkauf als fortführungsfähige Einheit (Going-Concern).

Der Zerschlagungswert (auch Liquidationswert) ist der Erlös, den der Verwalter erzielt, wenn er die Vermögensgegenstände des Schuldners einzeln verwertet — Maschinen an Händler, Warenlager an Restposten-Aufkäufer, Immobilien separat. Der Fortführungswert dagegen ist der Preis, den ein Käufer für das Unternehmen als lebendige, funktionierende Einheit zahlt — inklusive Kundenbeziehungen, eingespieltem Personal und laufenden Verträgen.

Der Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse der Gläubiger den höheren der beiden Werte zu realisieren (§ 1 InsO). In den meisten Fällen mit einem lebensfähigen Kern übersteigt der Fortführungswert den Zerschlagungswert deutlich — Going-Concern-Verkäufe sind deshalb der Regelfall, wenn ein ernsthafter Käufer rechtzeitig vor dem Berichtstermin auftritt.

Für Käufer ist die Differenz zwischen beiden Werten der eigentliche Verhandlungsspielraum: ein Angebot, das spürbar über dem geschätzten Zerschlagungswert liegt, ist für den Verwalter schwer abzulehnen, selbst wenn es unter einem gesunden Marktmultiple bleibt — denn seine gesetzliche Alternative ist nicht der Marktpreis, sondern die Einzelverwertung.

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