Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

adata Software GmbH

Aktenzeichen: 11 IN 129/26Insolvenzgericht: Verden (Aller)Bundesland: Niedersachsen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
Stammkapital
€102.700
Branche
Software & SaaS
verwalter
Dr. Hans-Joachim Berner
KÖSTERBERNER
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH (Verden, 27283) wurde am 31.07.2026 beim Verden (Aller) beantragt (Az. 11 IN 129/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Hans-Joachim Berner (KÖSTERBERNER) bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
adata Software GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 122125 · Amtsgericht Walsrode
Sitz
Verden, 27283
Geschäftsadresse
Bremer Straße 49, 27283, Verden
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und der Vertrieb von Software und von Hardware aller Art, sowie die Beratung und Schulung.
Stammkapital
€102.700
Gegründet am
02.10.1988

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme31.07.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Hans-Joachim Berner
Kanzlei: KÖSTERBERNER
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

11 IN 129/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sinVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
11 IN 129/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], c/o KÖSTERBERNER, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: kontakt@koesterberner.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Verden (Aller), 31.07.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist adata Software GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH (Verden, 27283) wurde am 31.07.2026 beim Verden (Aller) beantragt (Az. 11 IN 129/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von adata Software GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Verden (Aller). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 129/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von adata Software GmbH?+

Dr. Hans-Joachim Berner (KÖSTERBERNER), Verden (Aller) wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann adata Software GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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