RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 21d

Africa GreenTec AG

Aktenzeichen: 8 IN 414/26Insolvenzgericht: Offenbach am MainBundesland: Hessen
www.africagreentec.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 21
Bieterfenster
noch ~71 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Offenbach am Main
Hessen
Branche
Sonstiges
verwalter
Rechtsanwalt Markus Walter
HGW Rechtsanwälte
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG wurde am 19.08.2026 beim Offenbach am Main eröffnet (Az. 8 IN 414/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Walter (HGW Rechtsanwälte) bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

8 IN 414/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […] am Main, wird heute um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
8 IN 414/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49964), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […] am Main, wird heute um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: [email protected], Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, den 19.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Africa GreenTec AG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Africa GreenTec AG wurde am 19.08.2026 beim Offenbach am Main eröffnet (Az. 8 IN 414/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Africa GreenTec AG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Offenbach am Main. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 414/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Africa GreenTec AG?+

Rechtsanwalt Markus Walter (HGW Rechtsanwälte), Frankfurt am Main wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Africa GreenTec AG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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