RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 48d

Air Freight Handling Solution GmbH

Aktenzeichen: 9 IN 103/26Insolvenzgericht: DarmstadtBundesland: Hessen

Air Freight Handling Solution GmbH bietet Frachtabfertigung und Logistikdienstleistungen für nationale und internationale Kunden an.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 48
Bieterfenster
noch ~44 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Darmstadt
Hessen
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Rechtsanwalt Michael Hirner
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Freight Handling Solution GmbH (Rüsselsheim, 65428) wurde am 30.06.2026 beim Darmstadt eröffnet (Az. 9 IN 103/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner bestellt. Forderungen sind bis zum 11.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

9 IN 103/26 : Über das Vermögen der Air Freight Handling Solution GmbH, Walter-Flex-Straße 64, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104018), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de. Die Gläubiger werden aufgefordeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
9 IN 103/26 : Über das Vermögen der Air Freight Handling Solution GmbH, Walter-Flex-Straße 64, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 104018), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. * Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Darmstadt, 29.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Air Freight Handling Solution GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 104018 · Amtsgericht Darmstadt
Sitz
Rüsselsheim, 65428
Geschäftsadresse
Walter-Flex-Str. 64, 65428, Rüsselsheim
Gegenstand des Unternehmens
Palettierung und Lagerhaltung von Waren aller Art, Frachtabfertigung von Verkehrsträgern für Im-/Export sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere Zollabfertigung, sowie Beförderung von Frachtgütern innerhalb und außerhalb Deutschlands, An- und Verkauf sowie Anmietung und Vermietung von Gewerbeflächen, Reinigungsarbeiten jeglicher Art, Arbeitnehmerüberlassung, Personalservice.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
22.03.2022

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
11.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
22.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Air Freight Handling Solution GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Freight Handling Solution GmbH (Rüsselsheim, 65428) wurde am 30.06.2026 beim Darmstadt eröffnet (Az. 9 IN 103/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Air Freight Handling Solution GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Darmstadt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 103/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Air Freight Handling Solution GmbH?+

Rechtsanwalt Michael Hirner, Wiesbaden wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 11.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Air Freight Handling Solution GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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