RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 92d

AKO Grundbesitz GmbH

Aktenzeichen: 500 IN 79/25Insolvenzgericht: DüsseldorfBundesland: Nordrhein-Westfalen

Die AKO Grundbesitz GmbH verwaltet Immobilien und Vermögen in Düsseldorf mit einem Stammkapital von 25.000 EUR.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 92
Bieterfenster
Antragsphase vorbei
Gericht / Region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Branche
Immobilien
verwalter
Rechtsanwältin Natascha Habura
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKO Grundbesitz GmbH (Düsseldorf, 40545) wurde am 09.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 500 IN 79/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt. AKO Grundbesitz GmbH ist eine eingetragene GmbH. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 91096Berichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 79/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91096 eingetragenen AKO Grundbesitz GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […] und Jennifer Arvanitidis, wird wegen ZahlungsunfähigVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 79/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91096 eingetragenen AKO Grundbesitz GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […] und Jennifer Arvanitidis, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.06.2026, um 09:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. . Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Telefon: 0211/6585290, Fax: 021165852929. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 29.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung unbeweglicher Gegenstände aus freier Hand, Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 500 IN 79/25 Düsseldorf, 08.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
AKO Grundbesitz GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 91096 · Amtsgericht Düsseldorf
Sitz
Düsseldorf, 40545
Geschäftsadresse
Kaiser-Friedrich-Ring 43, 40545, Düsseldorf
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 93 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
29.07.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
29.07.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Rechtsanwältin Natascha Habura
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist AKO Grundbesitz GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKO Grundbesitz GmbH (Düsseldorf, 40545) wurde am 09.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 500 IN 79/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von AKO Grundbesitz GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Düsseldorf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 79/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von AKO Grundbesitz GmbH?+

Rechtsanwältin Natascha Habura, Düsseldorf wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von AKO Grundbesitz GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen (z.B. der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht vorgenommen..

Kann AKO Grundbesitz GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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