RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 91d

All Court Systems GmbH

Aktenzeichen: 502 IN 151/25Insolvenzgericht: DüsseldorfBundesland: Nordrhein-Westfalen

All Court Systems GmbH plant und installiert Sportanlagen sowie innovative Bodenlösungen für B2B-Kunden in Deutschland.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 91
Bieterfenster
noch ~1 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwältin Marion Gutheil
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All Court Systems GmbH (Düsseldorf, 40547) wurde am 10.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 502 IN 151/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Marion Gutheil bestellt. All Court Systems GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 26.03.2015. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 74712Bieterfenster ~1 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 151/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74712 eingetragenen All Court Systems GmbH, Weezer Str. 4a, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei GericVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 151/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74712 eingetragenen All Court Systems GmbH, Weezer Str. 4a, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 03.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 151/25 Düsseldorf, 08.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
All Court Systems GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 74712 · Amtsgericht Düsseldorf
Sitz
Düsseldorf, 40547
Geschäftsadresse
Weezer Str. 4 a, 40547, Düsseldorf
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig.
Stammkapital
€28.125
Gegründet am
26.03.2015
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 92 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
03.08.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Rechtsanwältin Marion Gutheil
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist All Court Systems GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All Court Systems GmbH (Düsseldorf, 40547) wurde am 10.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 502 IN 151/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von All Court Systems GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Düsseldorf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 502 IN 151/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von All Court Systems GmbH?+

Rechtsanwältin Marion Gutheil, Düsseldorf wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von All Court Systems GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Planung, der Bau, die Installation und die Ausstattung von permanenten und temporären Sportanlagen und -flächen im Innen- und Außenbereich sowie auch der Einkauf, Vertrieb und die Weiterentwicklung von Produkten und Konzepten, welche in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Gesellschaft wird insbesondere im Bereich der Installation und der Entwicklung von innovativen Sportbodenlösungen tätig..

Kann All Court Systems GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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