RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 91d

allDrive GmbH

Aktenzeichen: 206 IN 473/26Insolvenzgericht: ChemnitzBundesland: Sachsen

GmbH mit Sitz in Auerbach/Vogtl., Transporte im Güternahverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen, Gründung 2021, Insolvenz 2026.

domains.atom.com/lpd/name/www.alldrive.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 91
Bieterfenster
noch ~1 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Chemnitz
Sachsen
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Dr. jur. Marlon Foit
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der allDrive GmbH (Auerbach/Vogtl., 08209) wurde am 10.06.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 206 IN 473/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. jur. Marlon Foit bestellt. Forderungen sind bis zum 29.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. allDrive GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 19.05.2021. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Transporte im Güternahverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 34148Bieterfenster ~1 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 206 IN 473/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der allDrive GmbH, Wiesenstraße 14, 08209 Auerbach/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34148 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Transporte im GüternahvVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 206 IN 473/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der allDrive GmbH, Wiesenstraße 14, 08209 Auerbach/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34148 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Transporte im Güternahverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen) wird am 09.06.2026 um 15:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit L.-F.-Schönherr-Straße 32 08523 Plauen Telefon geschäftlich: 03741 279570 Telefax: 03741 279571 Email geschäftlich: [email protected] bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 29.07.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 09.09.2026 beim […] schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
allDrive GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 34148 · Amtsgericht Chemnitz
Sitz
Auerbach/Vogtl., 08209
Geschäftsadresse
Wiesenstraße 14, 08209, Auerbach/Vogtl.
Gegenstand des Unternehmens
Transporte im Güternahverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
19.05.2021
Vertretungsregelung
einzelvertretungsberechtigt;

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 92 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
29.07.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist allDrive GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der allDrive GmbH (Auerbach/Vogtl., 08209) wurde am 10.06.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 206 IN 473/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von allDrive GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Chemnitz. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 206 IN 473/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von allDrive GmbH?+

Dr. jur. Marlon Foit, Plauen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 29.07.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von allDrive GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Transporte im Güternahverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Kann allDrive GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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