Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 6d

AMF-Fahrzeugbau GmbH

Case number: 59 IN 255/26Court: Halle (Saale)State: Sachsen-Anhalt
amf-fahrzeugbau.debest match
Sign in to follow
Stage
Insolvency opened
day 6
Bid window
~85 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Industry
Manufacturing
sachwalter
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Schwarz Rühmland & Partner
Show administrator contact — free

Free registration. You'll then see the name, firm and contact details of the administrator handling this case.

The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning AMF-Fahrzeugbau GmbH were opened on 2026-09-03 at the Halle (Saale) (case no. 59 IN 255/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwältin Karina Schwarz (Schwarz Rühmland & Partner) was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-11-02.

Facts from the official notice and register that change how you approach this case.

Debtor in possessionManagement still in controlWebsite liveHRB HRB 207810Bid window ~85 days

Does this fit what you buy?

Tell us your sector, size and region once. We score this case — and every new one — against your thesis, and email you the ones that fit.

Sign in to follow
Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

59 IN 255/26 : Über das Vermögen der AMF-Fahrzeugbau GmbH, z.Hd.d. Geschäftsführern, Bremer Str. 4-6, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 207810), vertr. d: […]. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin […], c/o Schwarz Rühmland & Partner, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286Show full announcement ↓
59 IN 255/26 : Über das Vermögen der AMF-Fahrzeugbau GmbH, z.Hd.d. Geschäftsführern, Bremer Str. 4-6, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 207810), vertr. d: […]. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin […], c/o Schwarz Rühmland & Partner, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.11.2026 anzumelden; b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 02.09.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Company profile

AI-generated dossier

Deal windowAct nowNotice published 7 days ago

Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Next dateClaims deadline — creditors', not yours2026-11-02 · in 53 days

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

Register for free to read the complete dossier.

Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

Continue reading — free

Key deadlines

Claim deadline
2026-11-02
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-11-30
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwältin Karina Schwarz
Firm: Schwarz Rühmland & Partner
Contact details (phone, email, address)

Register for free to see the administrator's phone, email and office address.

Show contact — free registration

Does this company match your search?

Score the fit against your buyer profile — sector, region, size, deal structure.

Your personal match score for this company

Create a free buyer profile in 60 seconds and see instantly how well this company fits your sector, region and deal size.

Create buyer profile — free
Similar proceedings

Similar proceedings

Questions & guidance

Frequently asked questions

Is AMF-Fahrzeugbau GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning AMF-Fahrzeugbau GmbH were opened on 2026-09-03 at the Halle (Saale) (case no. 59 IN 255/26).

Which court handles the insolvency of AMF-Fahrzeugbau GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Halle (Saale). The proceedings are conducted under case number 59 IN 255/26.

Who is the insolvency administrator of AMF-Fahrzeugbau GmbH?+

Rechtsanwältin Karina Schwarz (Schwarz Rühmland & Partner), Magdeburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-11-02.

Can AMF-Fahrzeugbau GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?