Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

anCos Verlag GmbH

Aktenzeichen: 9 IN 64/26Insolvenzgericht: BersenbrückBundesland: Niedersachsen
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Bersenbrück
Niedersachsen
Branche
Sonstiges
verwalter
Rechtsanwalt Stefan Meyer
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anCos Verlag GmbH wurde am 13.08.2026 beim Bersenbrück beantragt (Az. 9 IN 64/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) bestellt.

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Vorläufige InsolvenzHRB HRB 18902Bieterfenster ~92 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 64/26, 13.08.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der anCos Verlag GmbH, Lange Straße 14, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 18902), vertreten durch: […]. […], (Geschäftsführer), - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Bersenbrück Beschluss 9 IN 64/26, 13.08.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der anCos Verlag GmbH, Lange Straße 14, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 18902), vertreten durch: […]. […], (Geschäftsführer), - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.: Rechtsanwalt […], Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 13.08.2026 um 09.30 Uhr angeordnet: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], c/o PLUTA Rechtsanwälte, Niedersachsenstr. 11 a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-357447-0, Fax: 0541-357447-11, E-Mail: osnabrueck@pluta.net. 2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. 3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. 4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden. 5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt. 6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt. 7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. 8. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen. Ferner soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden. 9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. 10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt von Amts wegen. Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Ratermann Richterin am Amtsgericht Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/behoerdliche_datenschutzbeauftragte/behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-13 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Rechtsanwalt Stefan Meyer
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Häufige Fragen

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anCos Verlag GmbH wurde am 13.08.2026 beim Bersenbrück beantragt (Az. 9 IN 64/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von anCos Verlag GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bersenbrück. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 64/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von anCos Verlag GmbH?+

Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), Osnabrück wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann anCos Verlag GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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