Standard insolvencyInsolvency openedMid phase · 78d

Autarke Energieversorgung DTV GmbH

Case number: 502 IN 103/25Court: DüsseldorfState: Nordrhein-Westfalen

German service provider for the distribution and brokerage of renewable and conventional energy systems, in insolvency since May 2025.

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Stage
Insolvency opened
day 78
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~14 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Industry
Other
verwalter
Dr. Biner Bähr
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning Autarke Energieversorgung DTV GmbH (Düsseldorf, 40212) were opened on 2026-06-23 at the Düsseldorf (case no. 502 IN 103/25). Procedure type: Standard insolvency. Dr. Biner Bähr was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-07-20. Autarke Energieversorgung DTV GmbH is a registered GmbH, founded on 2020-04-03. Its registered business purpose is: Der Vertrieb von Anlagen im Geschäftsbereich "Erneuerbare Energien"; die Vermittlung von Photovoltaikanlagen sowie von deren Speichertechnik; die ganzheitliche Energieberatung; die Vermittlung und der Verkauf von Wärmepumpen, Öl- und Gasheizungen..

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 103/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90105 eingetragenen Autarke Energieversorgung DTV GmbH, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.20Show full announcement ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 103/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90105 eingetragenen Autarke Energieversorgung DTV GmbH, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […]. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 31.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 03.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Die Verfahrensbeteiligten werden zu Fragen des Verfahrensgangs (Verwalterberichte) sowie den Stand der jeweils eigenen Forderungsanmeldung auf die Nutzung des Gläubigerinformationssystems (GIS) verwiesen, welches der Insolvenzverwalter hierzu eingerichtet hat. Einzelanfragen werden grundsätzlich nicht durch das Gericht beantwortet, soweit die Informationen über das GIS zugänglich sind. Um Beachtung wird gebeten! Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 103/25 Düsseldorf, 18.06.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
Autarke Energieversorgung DTV GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 90105 · Amtsgericht Düsseldorf
Registered seat
Düsseldorf, 40212
Business address
Königsallee 33, 40212, Düsseldorf
Business purpose
Der Vertrieb von Anlagen im Geschäftsbereich "Erneuerbare Energien"; die Vermittlung von Photovoltaikanlagen sowie von deren Speichertechnik; die ganzheitliche Energieberatung; die Vermittlung und der Verkauf von Wärmepumpen, Öl- und Gasheizungen.
Share capital
€50.000
Founded on
2020-04-03

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Key deadlines

Claim deadline
2026-07-20
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-08-31
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is Autarke Energieversorgung DTV GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Autarke Energieversorgung DTV GmbH (Düsseldorf, 40212) were opened on 2026-06-23 at the Düsseldorf (case no. 502 IN 103/25).

Which court handles the insolvency of Autarke Energieversorgung DTV GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Düsseldorf. The proceedings are conducted under case number 502 IN 103/25.

Who is the insolvency administrator of Autarke Energieversorgung DTV GmbH?+

Dr. Biner Bähr, Düsseldorf was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-07-20.

What is the registered business purpose of Autarke Energieversorgung DTV GmbH?+

The register lists its business purpose as: Der Vertrieb von Anlagen im Geschäftsbereich "Erneuerbare Energien"; die Vermittlung von Photovoltaikanlagen sowie von deren Speichertechnik; die ganzheitliche Energieberatung; die Vermittlung und der Verkauf von Wärmepumpen, Öl- und Gasheizungen..

Can Autarke Energieversorgung DTV GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?