RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 53d

Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH

Aktenzeichen: 503 IN 227/25Insolvenzgericht: DüsseldorfBundesland: Nordrhein-Westfalen

Die Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH projektiert und errichtet Seniorenimmobilien in Aldenhoven.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 53
Bieterfenster
noch ~39 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Branche
Gesundheit & Medizin
verwalter
Dr. Biner Bähr
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH (Monheim, 40789) wurde am 25.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 503 IN 227/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Biner Bähr bestellt. Forderungen sind bis zum 12.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 227/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79927 eingetragenen Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch: […]. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt RVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 227/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79927 eingetragenen Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH, Am Kielsgraben 8, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch: […]. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 02.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 503 IN 227/25 Düsseldorf, 24.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 79927 · Amtsgericht Düsseldorf
Sitz
Monheim, 40789
Geschäftsadresse
Am Kielsgraben 8, 40789, Monheim
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung und Errichtung sowie der Erwerb und Verkauf von Seniorenimmobilien, wie z.B. Seniorenpflegeheimen, altengerechten Immobilien für betreutes Wohnen oder Service-Wohnen, als auch der An- und Verkauf von Immobilien aller Art in der Stadt Aldenhoven und an anderen Standorten. Alle Leistungen im handwerklichen Sinne werden an Subunternehmer vergeben. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO werden ausgeübt.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
25.01.2011

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminBerichtstermin (Fortführung oder Liquidation)2026-09-02 · in 16 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
12.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
02.09.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
02.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH (Monheim, 40789) wurde am 25.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 503 IN 227/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Düsseldorf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 503 IN 227/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH?+

Dr. Biner Bähr, Düsseldorf wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 12.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Gut Köttenich Seniorenwohnpark GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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